Bestimmte Branchen antragsberechtigt

Corona-Zuschüsse für Unternehmen und Soloselbständige – Anträge bis 15. Dezember einreichen

Baden-Baden, 14.11.2020, Bericht: Redaktion Erneut hilft die öffentliche Hand mit Steuergeldern den durch die Corona-Krise in Bedrängnis geratenen Unternehmen. Nach den Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg können bestimmte Berufsgruppen einen Tilgungszuschuss für Darlehen beantragen.

Mit der Ausführung des Projekts ist die Industrie- und Handelskammer, IHK, beauftragt. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Soloselbständige mit Wohn-/Hauptsitz in Baden-Württemberg aus den Branchen Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter, Veranstaltungs- und Eventbranche einschließlich Veranstaltungstechnikdienstleistungen, Taxiunternehmen bei Umsatzrückgang um mindestens 50 Prozent von März bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahr.

In einer Ansprache der IHK heißt es: «Wir als Ihre Industrie- und Handelskammern freuen uns, dass wir Sie in dieser schwierigen Lage im Rahmen des Tilgungszuschusses für Unternehmen des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxi- und Mietwagengewerbes des Landes unterstützen können. Wir versprechen Ihnen, dass wir Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten werden. Wir sind gerade jetzt gerne für Sie da. Bitte bedenken Sie, dass Sie mit Ihrer Unterschrift unter dem Antrag an Eides statt die Richtigkeit Ihrer Angaben versichern. Im Interesse aller Unternehmerinnen und Unternehmer, die dringend auf Tilgungszuschüsse angewiesen sind, müssen wir leider bewusst falsche Angaben sofort zur Anzeige bringen.»

Das auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg unter wm.baden-wuerttemberg.de

Die Anträge müssen bis spätestens 15. Dezember 2020 eingereicht werden.


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