Energiekrise

Die Energiekosten steigen noch einmal – Kosten für die Gasumlage stehen fest

Die Energiekosten steigen noch einmal – Kosten für die Gasumlage stehen fest
Foto: Archiv

Baden-Baden/Berlin, 16.08.2022, Bericht: Redaktion In die Anfrage der Baden-Badener AfD-Fraktion kann Oberbürgermeister Dietmar Späth nun auch noch die Kosten zur Sicherung der Energie- und Wärmeversorgung einkalkulieren, denn Höhe der Gasumlage steht seit gestern fest.

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Fragen an Baden-Badener OB Späth – AfD-Fraktion: „Sind bereits Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung geplant oder umgesetzt?“ – „Reduktion Straßenbeleuchtung, Energieeinsparung für die Verwaltung?“

Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, wird von Oktober an eine befristete Gas-Sicherungsumlage erhoben. Diese liegt zu Beginn des Umlagezeitraums ab dem 1. Oktober bei 2,4 Cent pro Kilowallstunde, wie der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe, THE, gestern bekannt gab. Ziel sei es, in der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten deutschen und europäischen Energiekrise die Gasversorgung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu sichern. Um die Energiekosten mindestens teilweise zu dämpfen, soll die befristete Umlage durch weitere Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger und eine Verlängerung der Hilfsprogramme für die Wirtschaft flankiert werden.

Die Umlage ist bis zum 1. April 2024 befristet. Sie kann alle drei Monate anhand der tatsächlichen Kostenhöhe aktualisiert werden. Ihre Höhe wird jeweils von dem Marktgebietsverantwortlichen THE ermittelt. Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit der Kostenberechnungen testieren. Die Bundesnetzagentur begleitet als unabhängige Behörde das Verfahren und prüft die Berechnungen auf Plausibilitäten, einschließlich einer genauen Überprüfung im Rahmen der sogenannten Endabrechnung.

 

Diejenigen Gasimporteure, die wegen ihrer hohen Ersatzbeschaffungskosten für ausfallendes russisches Gas die Umlage in Anspruch nehmen wollen, konnten bei THE 90 Prozent ihrer voraussichtlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen. Dafür gelten zwei zentrale Bedingungen. Erstens darf es nur um Ersatzbeschaffungen für physische Gaslieferungen in den deutschen Markt gehen; zweitens dürfen nur Mengen angerechnet werden, die in Bestandsverträgen in Bezug auf russische Erdgaslieferungen zugesichert wurden. Das heißt, die Lieferverträge müssen vor dem 1. Mai 2022 abgeschlossen worden sein.

Die Umlage ist per Rechtsverordnung von der Bundesregierung beschlossen worden; Rechtsgrundlage ist § 26 des novellierten Energiesicherungsgesetzes.


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