Gesundheitsschutz in Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Dringende Forderung von ver.di in der Corona-Krise – Beschäftigte im Gesundheitswesen besser schützen

Stuttgart/Baden-Baden, 24.03.2020, Bericht: Redaktion Der Gesundheitsschutz in vielen Pflege- und Betreuungseinrichtungen sei unzureichend, wirft die Gewerkschaft ver.di gestern in einer Erklärung den Verantwortlichen vor. Den Beschäftigten drohe in der Corona-Krise der Verlust von Schutzrechten.

Die Erklärung von ver.di im Wortlaut:

ver.di Baden-Württemberg würdigt ausdrücklich, dass die allermeisten Kliniken, Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Land versuchen, gemeinsam mit den betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten dieser für das Gesundheits- und Sozialwesen existenziellen Krise Herr zu werden.

Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin: «Arbeitgeber, die ihre betrieblichen Interessenvertretungen in den einzurichtenden Krisenstab holen, finden eindeutig die besseren betrieblichen Lösungen. Der Schutz der Beschäftigten muss im Vordergrund stehen, das ist auch gut für Kranke oder Pflegebedürftige. Je mehr Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung, desto mehr Sicherheit in der Pandemie. Für Alle.»

ver.di fordert die Arbeitgeber in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und -diensten, Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe und im Rettungsdienst allerdings dringend auf, die Beschäftigten besser zu schützen.

Denn ver.di wird aus Kliniken, Rettungsdiensten, vor allem aber aus Einrichtungen der Altenpflege und der Behindertenhilfe berichtet, dass zum Teil Material zur Hygiene und Schutzausrüstung knapp ist oder ganz fehlt, gerade dort wo mit kranken, besonders gefährdeten Menschen gearbeitet wird. Das setzt sowohl die Beschäftigten, als auch die Patient*innen und Bewohner*innen Ansteckungsgefahren aus.

Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin: «Außerhalb der Kliniken fehlt es in vielen Pflegeeinrichtungen im Land, insbesondere in der ambulanten Pflege, noch vollständig an der nötigen Schutzausrüstung. Das muss sich umgehend ändern. Alle Bereiche des Sozial- und Gesundheitswesens müssen bei der Verteilung der Schutzausrüstungen berücksichtigt werden, vor allem bei FFP 2 bzw. 3 Atemschutzmasken.»

«Das Gebot der Stunde ist testen, testen, testen. Es gilt: Die volle Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten trägt der Arbeitgeber. Entscheidend für die nächsten Wochen ist, dass noch genügend Personal aller Berufsgruppen vorhanden ist. Zum Beispiel sollten Schichten möglichst getrennt eingesetzt werden, um eine potentielle Infektionskette unterbrochen zu halten. Bei einer extrem hohen Teilzeitrate in Kliniken würden Beschäftigte vielleicht auch vorübergehend aufstocken, statt in Überstunden gezwungen zu werden. Doch dann muss alles verlässlich stimmen, vom Hort bis zum Arbeitsschutz. Eine Mutter wird nicht zusätzlich arbeiten wollen, wenn der bestmögliche Schutz aufgegeben wird», so Gölz.

Das am Wochenende vorbereitete Gesetzespaket der Bundesregierung sieht vor, dass das Bundesarbeitsministerium das Arbeitszeitgesetz für kritische Bereiche faktisch aushebeln kann.

Gölz: «Die Regelung des Landes von letzter Woche hat die während der Krise zulässige dauerhafte tägliche Arbeitszeit in den Kliniken bereits auf zwölf Stunden verlängert. Scheinbar befürchtet die Bundesregierung, dass dies nicht ausreicht. Mit einer nochmaligen Ausweitung drohen völlig realistisch 16-Stunden-Schichten unterbrochen von so wenig Schlaf wie gerade nötig. Der Kampf gegen Corona lässt sich mit kollabierenden Beschäftigten nicht gewinnen. Die Kolleginnen und Kollegen arbeiten bereits im Normalbetrieb unter Zeitdruck und Hetze. Sie freuen sich über den vielen Zuspruch, wollen nicht geopfert werden. Sie brauchen bestmöglichen Schutz. Sofort und vor allem verlässlich.»


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