Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung
Gesundheitsminister bessert nach – „Konkretere Vorgaben“ zur Corona-Verordnung für Zahnärzte
Baden-Baden/Stuttgart, 14.04.2020, Bericht: Redaktion Aus Gründen der Rechtssicherheit hätten sich viele Zahnärzte «konkretere Vorgaben in Form von Auslegungshinweisen gewünscht», heißt es in einer Erklärung des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums.
Mit einer Erklärung vom Ostermontag bessert das Ministerium nun nach.
Die Erklärung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württembegr im Wortlaut:
Nach konstruktiven und einvernehmlichen Gesprächen mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium über Ostern Auslegungshinweise zu § 6a der Corona-Verordnung der Landesregierung erarbeitet. Der Paragraf regelt während der Pandemie die zahnärztliche Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Kieferorthopädie. Aus Gründen der Rechtssicherheit hatten sich viele Zahnärzte noch konkretere Vorgaben in Form von Auslegungshinweisen gewünscht.
«Eine bedarfsgerechte zahnmedizinische Versorgung und der bestmögliche Schutz des medizinischen Personals ist mir auch in Krisenzeiten ein Herzensanliegen. Aus diesem Grund bin ich gerne dem Wunsch der Zahnärzte nach Auslegungshinweisen zu § 6a der Corona-Verordnung nachgekommen. Diese geben den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit», sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag in Stuttgart.
«Wir sind froh, dass wir über die Osterfeiertage in sehr konstruktiven Gesprächen mit Herrn Minister Lucha klären konnten, dass die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung in Baden-Württemberg weiterhin sichergestellt ist. Durch die Auslegungshinweise ist nun klargestellt, dass keine Patientin und kein Patient bei einem zahnmedizinisch notwendigen Behandlungsbedarf oder im Falle von Schmerzen, in dieser Zeit alleine gelassen wird», so Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
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