Aus der Bundesagentur für Arbeit

Kurzarbeitergeld bei Auftragsengpässen durch Corona-Virus – Betriebe müssen Kurzarbeit bei Arbeitsagentur anzeigen

Karlsruhe/Rastatt/Baden-Baden, 13.03.2020, Bericht: Bundesagentur für Arbeit «Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich», heißt es in einer Mitteilung der Arbeitsagentur Karlsruhe Rastatt, die auch für Baden-Baden zuständig ist.

Die Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit im Wortlaut:

Kurzarbeitergeld bei Auftragsengpässen durch Corona-Virus grundsätzlich möglich

Betriebe müssen Kurzarbeit vorher bei der Arbeitsagentur anzeigen

Das Corona-Virus kann durch Lieferengpässe oder Schutzmaßnahmen bei Betrieben erhebliche Arbeitsausfälle verursachen. Sollten diese Arbeitsausfälle mit einem Entgeltausfall verbunden sein, ist ein Ausgleich mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes möglich.

Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen oder betriebliche Entscheidungen aus Fürsorgegründen Beschäftigung eingeschränkt wird.

Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.

Wichtig ist, dass Betriebe im Bedarfsfall bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit anzeigen.

Die Arbeitsagenturen sind auf solche Situationen gut eingestellt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich entweder telefonisch oder per Email direkt bei den für sie zuständigen Expertinnen und Experten im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder telefonisch unter 0800 4 5555 20 informieren. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

Allgemeine Informationen zum Kurzarbeitergeld:
www.arbeitsagentur.de.

Informationen zum Kurzarbeitergeld in Bezug auf das Corona-Virus:
www.arbeitsagentur.de.


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