Flickenteppich droht
MIT-Vorsitzende Anemone Bippes mahnt zur Eile – Fachkräftemangel: „Kosten für Ausbildung in Heilberufen zügig abschaffen“
Baden-Baden, 29.02.2020, Bericht: MIT Die Vorsitzende der Wirtschafts- und Mittelstandsunion, MIT, Baden-Baden/Rastatt und Landesvorstandsmitglied Anemone Bippes hat die Politik zur Eile bei der Abschaffung des Schulgelds für Heilberufe aufgerufen.
Der Schritt sei längst überfällig. «Einzelne Bundesländer haben das Schulgeld bereits abgeschafft. Derzeit droht ein Flickenteppich. Wir brauchen eine einheitliche Lösung, die die schwarz-rote Bundesregierung bereits angekündigt hat. Fachkräftemangel und Nachwuchsmangel sind allerorts zu spüren», fordert Dr. Anemone Bippes, die direkt nach dem Abitur eine Ausbildung zur Physiotherapeutin absolviert hat.
Die Gründe liegen nach Auffassung von Anemone Bippes auf der Hand. «Ein Arzt hat sein Studium in der Regel kostenfrei erhalten. Ein Physiotherapeut oder Ergotherapeut musste seine Ausbildung bislang selbst bezahlen. Das ist nicht schlüssig», meint Anemone Bippes. Bis zu 15.000 Euro stecken Schülerinnen und Schüler in die dreijährige Ausbildung an einer Schule für Heilberufe. Das Schulgeld für die eigene Ausbildung ist in diesem Berufsfeld nur der Anfang. Nach der Ausbildung folgen zwingend zahlreiche Fortbildungen.
«Wir brauchen für Baden-Württemberg die Schulgeldfreiheit aller Physiotherapieschulen. Auch müssen Wege gefunden werden, um Heilberufe aufzuwerten. Nur so können wir dem Fachkräftemangel erfolgreich begegnen. Der Physiotherapie kommt innerhalb der Medizin eine wichtige Bedeutung zu, die im Hinblick auf den demografischen Wandel weiter steigen wird. Umso wichtiger ist es, dass Interessierte den Beruf Physiotherapeutin oder Physiotherapeut unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten ergreifen können», so Anemone Bippes.
Die öffentlichen Physiotherapieschulen in Baden-Württemberg sind bereits schulgeldfrei, die privaten Schulen verlangen seit dem 01. August 2018 ein reduziertes Schulgeld. Denn durch die Änderung des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft, Privatschulgesetz – PSchG, wurden sie gesetzlich dazu verpflichtet, das Schulgeld im Sinne des Sonderungsverbots anzupassen und auf 160 Euro pro Monat abzusenken. Um die dadurch bedingte finanzielle Belastung der Schulen auszugleichen, bekommen sie ein Übergangsgeld in Höhe von 2.000 Euro pro Jahr und Physiotherapie-Schülerin beziehungsweise -Schüler ausbezahlt.
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