Corona-Rechtsverordnung macht Sorgen
Panne bei Rechtsverordnung – „Große Verwirrung“ bei Handwerksbetrieben – „Wenn dieser Satz nicht ergänzt wird, müssen viele Betriebe schließen“

Stuttgart, 19.03.2020, Bericht: Redaktion Die Corona-Rechtsverordnung des Landes vom 17. März 2020 enthalte «einige missverständliche Formulierung, die unter Handwerksbetrieben zu teils großer Verwirrung und Sorge führen», heißt es in eine Mitteilung des Baden-Württembergische Handwerkstag, BWHT, der die Landesregierung in Stuttgart dringend um entsprechende Konkretisierungen bittet.
In der Formulierung kam es offenbar zu einer Panne, da ein entscheidender Satz vergessen wurde: «Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen´ Wenn dieser Satz nicht ergänzt wird, müssen viele Betriebe schließen», sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold zu der möglichen Panne bei der Formulierung der Rechtsverordnung.
Die Mitteilung des Baden-Württembergischen Handwerkstags im Wortlaut:
Uns ist bewusst, dass die Landesregierung zurzeit unter Hochdruck daran arbeitet, nötige Hilfe und Unterstützung für die Bevölkerung und die Betriebe im Land zu gewährleisten. Trotzdem muss die erlassene Rechtsverordnung dringend korrigiert werden. Leider hat die Landesregierung bei der Umsetzung der zwischen Bundesregierung und Bundesländer vereinbarten Leitlinien folgenden wichtigen Satz weggelassen: «’Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen‘ Wenn dieser Satz nicht ergänzt wird, müssen viele Betriebe schließen», sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Die fehlende Formulierung sorgt vor Ort für unnötige Diskussionen mit den Vollzugsbehörden. Auch herrscht Verwirrung, was die sogenannten Mischbetriebe angeht - beispielsweise eine Autowerkstatt oder ein Elektrobetrieb mit angeschlossenem Handel. Reichhold: «Müssen diese Betriebe schließen? Nur den Handelsteil? Hier brauchen wir rasch Klarheit.»
Bei den Friseuren sieht die Lage etwas anders aus. Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg fordert, die Öffnungsmöglichkeit für Friseure zurückzunehmen. Der Verband habe hier ein eindeutiges Votum seiner Mitglieder. Gerade unter dem hygienischen Aspekt sei eine Öffnung nicht nachzuvollziehen, die Mitarbeiter würden sich zum Teil verweigern.
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