Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten

Streit in der Corona-Krise – Nur 775 Euro Kurzarbeitergeld für Service-Mitarbeiter – Vorwürfe der Gewerkschaft an DEHOGA

Streit in der Corona-Krise – Nur 775 Euro Kurzarbeitergeld für Service-Mitarbeiter – Vorwürfe der Gewerkschaft an DEHOGA
Die Mitarbeiter der Hotellerie und Gastronomie sollen in der Corona-Krise nicht vergessen werden. NGG fordert einen sozialen Schutzschirm.

Stuttgart/Baden-Baden, 24.03.2020, Bericht: Redaktion Die Gewerkschaft NGG fordert einen sozialen Schutzschirm für die Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie. Die Mitarbeiter der Branche dürften nicht vergessen werden.

Heftige Vorwürfe richtet die Gewerkschaft am Samstag an die DEHOGA. «Die bisherige Verweigerungshaltung ist empörend», heißt es in einer Erklärung. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, NGG, fordert finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise für Hotel- und Gastrobeschäftigte abzumildern. Der DEHOGA sei jetzt in der Pflicht Verantwortung zu übernehmen.

Die Gewerkschaft legte die Zahlen für das Kurzarbeitergeld vor. Danach erhält ein Koch oder eine Köchin 998 Euro und ein angelernter Mitarbeiter im Service 775 Euro. Davon werden sich nur mit Mühe die monatlichen Kosten für den Lebensunterhalt bestreiten lassen.

Die Erklärung der Nahrung-Genuss-Gaststätten im Wortlaut:

Vor diesem Hintergrund fordert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) den DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) dazu auf, Tarifvereinbarungen abzuschließen. «Viele der 135.000 Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe Baden-Württemberg fürchten dramatische Folgen und haben Zukunftsängste. Bei allen Gedanken an die Betriebe, die im Zuge der Corona-Krise in Schieflage geraten, dürfen die Beschäftigten der Unternehmen nicht vergessen werden. Wir fordern daher eine deutliche Anhebung des Kurzarbeitergeldes,» so Uwe Hildebrandt NGG-Landesbezirksvorsitzender.

Während Arbeitgeber von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden, müssen die Beschäftigten Einkommensverluste bis zu 40 Prozent hinnehmen. «Es ist untragbar, dass der DEHOGA sich in der aktuellen Situation Verhandlungen über Kurzarbeiterregelungen verweigert und die Existenz der Beschäftigten auf´s Spiel setzt,» so Hildebrandt weiter.

Vom Kurzarbeitergeld, dass nur 60 bzw. 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgeltes beträgt, kann bei einem Bruttoentgelt von 2.000 Euro niemand auskommen und seine Miete und Lebenshaltungskosten bezahlen. «Wir brauchen dringend tarifliche Regelungen und einen Corona-Schutzschirm für die Beschäftigten. Arbeitgeber und DEHOGA müssen jetzt dringend ihrer sozialen Verantwortung nachkommen und ihre Blockadehaltung aufgeben. Kurzarbeitergeld ergibt nur Sinn, wenn man davon leben kann. Wir brauchen Aufstockungen und sichere Arbeitsplätze,» fordert Hildebrandt.

Aus dem Tarifvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe Baden-Württemberg (Vollzeit / 39 Stunden)

Köchin/KochEuro 2.437 (brutto)
Nettoverdienst Euro 1.663,62
Kurzarbeitergeld 60 Prozent * Euro 998,17
Angelerntes ServierpersonalEuro 1.783 (brutto)
Nettoverdienst Euro 1.291,89
Kurzarbeitergeld 60 Prozent * Euro 775,13

* Kurzarbeitergeld bei Lohnsteuerklasse 4, keine Kinder


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