Schwache Kommunikation in der Corona-Krise

Unkoordinierte Corona-Nachrichten aus Stuttgarter Wirtschaftsministerium – Bis Montagnachmittag keine Stellungnahme von Hoffmeister-Kraut – Corona-Soforthilfen für Kleinunternehmen und Solo-Selbstständige auf dem Weg

Baden-Baden, 24.03.2020, Bericht: Redaktion Die Corona-Krise ist auch ein Stresstest für die Behörden. Das zuständige Wirtschaftsministerium um Nicole Hoffmeister-Kraut schaffte es bis gestern Abend nicht, eine Erklärung der Wirtschaftsministerin zu verbreiten, lediglich auf der Internetseite sind Informationen zu finden.

Inoffiziell hatte sich Staatssekretärin Katrin Schütz schon am Sonntag auf ihrem Facebook-Account gemeldet. Ausführlicher berichtete gestern am frühen Nachmittag Hans-Peter Behrens, grüner Landtagsabgeordneter für Baden-Baden, über die Einzelheiten des Sofortprogramms für Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Krise wirtschaftlich betroffen sind.

Die Erklärung von Hans-Peter Behrens im Wortlaut:

«Die grün-geführte Landesregierung greift Klein-Unternehmen und Solo-Selbstständigen mit bis zu 30 000 Euro unter die Arme», erklärt der Grünen-Abgeordnete Hans-Peter Behrens. Das Kabinett habe die Hilfe am Sonntagabend frei gegeben, die genauen Konditionen seien jetzt geregelt. Anträge können demnach von diesem Mittwoch an (25. März) bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern vor Ort gestellt werden. Die L-Bank zahlt das Geld aus.

«Es ist uns wichtig, mit diesem Soforthilfeprogramm schnell, zielgerichtet und wirkungsvoll zu helfen», betont MdL Behrens. Mit dem Geld solle den Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe eine finanzielle Soforthilfe gewährt werden, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen seien. Behrens: «Wir wollen deren wirtschaftliche Existenz sichern und Liquiditätsengpässe kompensieren.»

Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen laut Vorlage einmalig bis zu 9 000 Euro erhalten können, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15 000 Euro, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30 000 Euro bekommen können, sagt Behrens.

Behrens betont, der grün-geführten Landesregierung sei die Ausnahmesituation der Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen bewusst: Es gebe Nachfrage- und Produktionsausfälle, Stornierungswellen, Honorarausfälle, massive Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüche. «Dies ist für zahlreiche Solo-Selbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe existenzbedrohend geworden.» Deshalb schaffe Baden-Württemberg diese mit der Bundeskulisse operativ verzahnte Förderkulisse.

Der jetzt vorliegende Programmentwurf für einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss, solle der Liquiditätsüberbrückung zunächst für drei Monate dienen, so Behrens. In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Krise könnten anschließend die Liquidität und Existenz der Unternehmen und der Angehörigen der freien Berufe durch eine Zuwendung mit Rückzahlungsvorbehalt langfristig gesichert werden.

Weitere allgemeine Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung: wm.baden-wuerttemberg.de


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