Zwei Milliarden Verluste durch Insolvenzverfahren in Baden-Württemberg – Privatpersonen mehr betroffen als Unternehmen

Zwei Milliarden Verluste durch Insolvenzverfahren in Baden-Württemberg – Privatpersonen mehr betroffen als Unternehmen

Stuttgart, 16.06.2020, Bericht: Redaktion In Baden-Baden blickt man in Zusammenhang mit dem so hoffnungsvoll gestarteten Projekt des Europäischen Hofs auf den Ausgang des Insolvenzverfahrens. goodnews4.de berichtete.

Das Statistische Landesamt nimmt sich den Zahlen an, die in Baden-Württemberg den Insolvenz-Gläubigern entstanden sind. Mit fast zwei Milliarden Euro beziffert das Landesamt die Verluste der im Jahr 2011 eröffneten und 2018 beendeten Insolvenzverfahren.

Die Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg im Wortlaut:

Bei Insolvenzverfahren in Baden-Württemberg, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2018 beendet wurden, hatten die Gläubiger von insolventen Unternehmen und Privatpersonen Verluste1 in Höhe von 1,94 Milliarden Euro zu tragen. Wie das Statistische Landesamt nach den Ergebnissen der Statistik über beendete Insolvenzverfahren mitteilt, mussten die Gläubiger damit auf 96 Prozent ihrer Forderungen2 verzichten. Von dem Gesamtverlust entfielen 822 Millionen Euro auf die Gläubi¬ger bei Unternehmensinsolvenzen und 1,11 Milliarden Euro auf die Gläubiger insolventer Privatpersonen. Unter den Privatinsolvenzen summierten sich auf die zahlenmäßig am stärksten vertretene Gruppe der Verbraucherinsolvenzen die Verluste auf 507 Millionen Euro und auf Insolvenzverfahren ehemals selbststän¬dig Tätiger auf 505 Millionen Euro.

Von den insgesamt 13.667 im Jahr 2011 eröffneten Insolvenzverfahren wurden bis zum 31.12.2018 insgesamt 13.122 Verfahren, 1.224 Unternehmensinsolvenzen und 11.898 Privatinsolvenzen, beendet. Das waren insgesamt 96 Prozent aller im Jahr 2011 eröffneten Insolvenzverfahren. Betrachtet man die jeweilige Verfahrensdauer, so weisen die Insolvenzverfahren für Verbraucher mit 98 Prozent eine deutlich höhere Beendigungsquote auf als die Verfahren bei den Unternehmensinsolvenzen (79 Prozent). Generell ist zu beobachten, dass Verbraucherinsolvenzen nach einer merklich kürzeren Laufzeit abgeschlossen werden können als die Unternehmensinsolvenzen, die oftmals wesentlich komplizierter im Verfahren sind. So waren von den im Jahr 2015 eröffneten Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2018, also nach einer Laufzeit von 3 Jahren, bereits 94 Prozent der Verfahren beendet. Bei den Unternehmensinsolvenzen betrug die Quote im selben Zeitraum dagegen nur 40 Prozent.

Bei 1.004 der insgesamt 1.224 Unternehmensinsolvenzen, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2018 beendet wurden, kam es zu einer Auflösung des Unternehmens. In 104 Fällen erfolgte dagegen eine Sanierung. Insgesamt konnten 30 Unternehmen unter Beibehaltung des bisherigen Unternehmensträgers fortgeführt werden, in 74 Fällen gelang der Erhalt des Betriebes oder von Betriebsteilen.3 Durch die Sanierung dieser Unternehmen wurden 1 450 Arbeitsplätze gesichert.

1Verlust: Differenz zwischen den quotierten Forderungen und dem zur Verteilung verfügbaren Betrag.

2Es werden ausschließlich die quotenberechtigten Forderungen betrachtet. Dabei handelt es sich um Forderungen, die von den Gläubigern angemeldet und vom Insolvenzverwalter nach einer Prüfung in einer sogenannten Insolvenztabelle zusammengefasst wurden.

3In den restlichen 116 Fällen war keine Angabe zur Sanierung möglich.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.