Rastatter OB-Wahl gültig

Bemerkenswerte Erleichterung – „Mit großer Freude reagiert die Stadt Rastatt auf die Nachricht“

Bemerkenswerte Erleichterung – „Mit großer Freude reagiert die Stadt Rastatt auf die Nachricht“
Foto: Archiv

Rastatt, 30.11.2023, Bericht: Redaktion Die Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur OB-Wahl in Rastatt kommentierte das Rathaus mit bemerkenswerter Erleichterung.

«Freude im Rastatter Rathaus», heißt es in einer Erklärung von gestern. «Wir freuen uns sehr, dass die Kommunalaufsichtsbehörde die korrekte Abwicklung der Wahlen bestätigt und die unterstellten Vorwürfe in allen Punkten als unbegründet zurückgewiesen hat», erklärt Erster Bürgermeister Raphael Knoth. «Damit kann der Antrag der Freien Wähler jetzt auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 11. Dezember gesetzt und Monika Müller zur bestellten Oberbürgermeisterin gewählt werden.»

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Als bestellte Oberbürgermeisterin, früher «Amtsverweserin», könnte Monika Müller dann nach dem Abschied von OB Pütsch am 16. Dezember direkt anschließend ihren Dienst bei der Stadt Rastatt antreten.

 

Das Regierungspräsidiums Karlsruhe hatte gestern seine Entscheidung zur Gültigkeit der OB-Wahl am 24. September und zur Stichwahl am 15. Oktober sowie zur Zurückweisung des gegen die Wahl erhobenen Einspruchs bekanntgegeben. goodnews4.de berichtete. Beim dem Einspruch gegen die Stichwahl am 15. Oktober sei es nach Angaben des Rastatter Rathauses im Wesentlichen um folgende Vorwürfe gegangen: «Verletzung von Plakatierungsregeln, Verletzung des Neutralitätsgebots und Wahlbeeinflussung durch Oberbürgermeister Pütsch, Verletzung der Neutralitätspflicht durch städtische Mitarbeiter, fehlerhafte Feststellung von Wahlergebnissen, Verzögerung bei Auszählung in einem Wahlbezirk sowie unberücksichtigte Briefwahlunterlagen.»

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