Erstattung von Betreuungsgebühren

Auch Schulen in freier Trägerschaft in Not – Kultusministerin Eisenmann: „Bislang unbekannte finanzielle Herausforderungen“

Auch Schulen in freier Trägerschaft in Not – Kultusministerin Eisenmann: „Bislang unbekannte finanzielle Herausforderungen“
Die Corona-Krise bringt auch die Schulen in freier Trägerschaft in Not. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
12.05.2020, 00:00 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart «Die aktuelle Krise stellt auch die Schulen in freier Trägerschaft vor bislang unbekannte finanzielle Herausforderungen», teilte das Kultusministerium gestern mit.

Aus diesem Grund habe sich Kultusministerin Susanne Eisenmann bereits vor mehr als drei Wochen gegenüber dem Finanzministerium für eine verbindliche Regelung für eine gleichberechtigte Teilhabe der freien Träger bei der Erstattung von Betreuungsgebühren im Rahmen der 200-Millionen-Soforthilfe für Familien und kommunale Einrichtungen eingesetzt.

«Die Schulen in freier Trägerschaft verzeichnen erhebliche Ausfälle bei den Elternbeiträgen. Ich halte es deshalb für zwingend geboten, auch diese Schulen in der aktuellen Notlage zu unterstützen», wird Ministerin Eisenmann zitiert. Diese Ausfälle seien für die Schulen in freier Trägerschaft nicht kompensierbar, «da die Kommunen entsprechende Anträge bis auf wenige Ausnahmen flächendeckend ablehnen würden».

Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen, AGFS, fordere deshalb ein Unterstützungsprogramm zur Kompensation weggefallener Betreuungsgebühren. Kultusministerin Eisenmann unterstütze die Forderung der freien Schulen «ausdrücklich», denn das Land dürfe «die Schulen in freier Trägerschaft mit dem Problem der wegfallenden Einnahmen nicht allein lassen». In Form freiwilliger zusätzlicher Mittelzuweisungen des Landes könne der Ausgleich entgangener Betreuungsgebühren gewährt werden. «Auf diese Weise ließe sich für alle Familien ein lückenloses Hilfsnetz knüpfen, und wir könnten unser gemeinsames Ziel, alle Familien zu entlasten, besser erreichen», so Eisenmann. Die AGFS rechne nach Angaben des Kultusministeriums bei einer hundertprozentigen Erstattung mit einem maximalen Aufwand von rund 4,7 Millionen Euro pro Monat. Es ergebe sich für die Monate April bis Juli damit ein Betrag von insgesamt etwa 20 Millionen Euro.

«Schulen in freier Trägerschaft erhalten die Zuschüsse des Landes zunächst über Abschläge», teilt das Kultusministerium mit. «Die Träger gehen somit bis zur Schlussabrechnung in Vorleistung, die üblicherweise über die erwarteten Einnahmen abgesichert werden». «Wenn die Einnahmen aber wegbrechen, können die Träger die Vorfinanzierung nicht wie bisher stemmen. Auch für dieses Problem ist ein unbürokratisches Handeln des Landes notwendig», warnt Susanne Eisenmann. Das Land könne unterstützen, indem es die Zuschüsse in voller Höhe auf Basis der vorläufigen Kopfsätze für das Jahr 2020 auszahlt und nicht wie üblich als Abschlag auf Basis der Kopfsätze aus dem Jahr 2019. Hierdurch wäre es möglich, die Zuschüsse um rund 25 Millionen Euro erhöhen. «Diese Erhöhung der monatlichen Abschlagszahlungen an die Privatschulträger ließe sich durch eine Vorverlagerung der Ausgaben des Landes vom Jahr 2021 auf das Jahr 2020 realisieren. In 2021 würden sich die Ausgaben entsprechend vermindern», heißt es in der Mitteilung des Kultusministeriums.

«Mit diesem Verfahren könnten wir die Liquiditätsprobleme der Privatschulträger auf unbürokratische Weise lösen, ohne dass sich dadurch eine zusätzliche Belastung des Landeshaushalts ergibt», wird Ministerin Eisenmann zitiert. «Das Kultusministerium werde sich für beide Lösungsvorschläge innerhalb der Landesregierung einsetzen und hierfür zeitnah und mit entsprechendem Nachdruck Gespräche mit dem Finanzministerium führen.»


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