Zu lebenslanger Haft verurteilt
Baden-Badener Mädchenmordprozess – Verurteilter will Revision einlegen

Baden-Baden, 03.12.2022, Bericht: Redaktion Der im Baden-Badener Mädchenmordprozess verurteilte 34-Järhige will in Revision gehen. Dies berichten verschiedene Medien.
Der Mann wurde am Dienstag am Landgericht Baden-Baden nach elf Prozesstagen zu einer lebenslangen Haftstrafe «wegen Mordes in Tatmehrheit mit Störung der Totenruhe in Tatmehrheit mit versuchtem Mord in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung» zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch der Verurteilte nicht nach 15 Jahren Haft freikommen kann.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Dezember letzten Jahres die sechsjährige Spielgefährtin seines Sohnes, welche sich im Rahmen eines Übernachtungsbesuchs in seiner Wohnung in Baden-Baden aufhielt, ermordete, an dem toten Kind sexuelle Handlungen vornahm und den Leichnam verstümmelte. Im Anschluss habe der Angeklagte in der Wohnung Feuer gelegt, um sich und seinen damals ebenfalls sechsjährigen Sohn zu töten. Der Sohn wurde durch den im gleichen Haus wohnenden Bruder des Verurteilten gerettet und erlitt eine Rauchvergiftung.
Bei einer Revision werden Urteile auf Rechtsfehler untersucht, neue Tatsachen oder Zeugenbefragungen und eine eigene Würdigung der Beweise erfolgen durch das Revisionsgericht nicht. Revisionsverfahren werden meist schriftlich durchgeführt, das Revisionsgericht prüft dabei die Hauptverhandlungsprotokolle und die Ermittlungsakten auf Verfahrens- und Rechtsfehler. Bei Urteilen durch Landgerichte entscheidet der Bundesgerichtshof über die Revision. Hat die Revision Erfolg, wird das Urteil aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Das Urteil kann, wenn es, wie im Fall des Baden-Badener Mädchenmordes, um mehrere Straftaten geht, auch nur teilweise aufgehoben werden. Die Verhandlung muss dann unter Berücksichtigung der Ausführungen des Revisionsgerichts die Verhandlung vor einer anderen Kammer mit anderen Richtern erneut durchführen.
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