Aus dem Rathaus Baden-Baden

Baden-Badener Rathaus appelliert Quarantäne unbedingt einzuhalten – Wird so eine Infektion verursacht, kann es sich um eine Straftat handeln

Baden-Baden, 20.03.2020, Bericht: Rathaus In einem eindringlichen Appell richtet sich das Gesundheitsamt an die Bevölkerung, verfügte und empfohlene Quarantäneregelungen unbedingt einzuhalten.

Zuwiderhandlungen werden geahndet. Wird auf diesem Wege eine Infektion verursacht, kann es sich sogar um eine Straftat handeln.

Quarantäne bedeutet, dass das Haus oder die Wohnung nicht verlassen werden darf, auch nicht für wenige Minuten. Es sind ausdrücklich keine Besuche von anderen Personen gestattet. Quarantäne setzt eine strikte räumliche Trennung der Kontaktpersonen auch von anderen Haushaltsmitgliedern voraus.

Nach Möglichkeit soll sich die Person auch räumlich (Schlafen/Bad/WC) in getrennten Bereichen aufhalten. Falls Räume zusammen genutzt werden müssen, gilt es strengste Hygieneregeln einzuhalten. Das Gesundheitsamt überwacht in der Quarantänezeit den Gesundheitszustand der betroffenen Personen.


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