Nur mit Termin und Schutzmaßnahmen
Besuchsverbote in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden gelockert – Besuche ab 18. Mai wieder möglich
Bericht von Nadja Milke
11.05.2020, 00:00 Uhr
Baden-Baden/Stuttgart Das Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen war sicherlich die emotional härteste Maßnahme zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus. Ab dem 18. Mai sollen in Baden-Württemberg wieder regelmäßige Besuche in Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf möglich sein. Dies gab Gesundheitsminister Manne Lucha am Samstag bekannt.
«Um die Patientinnen und Patienten sowie Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und Einrichtungen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen, mussten die Besuchsregelungen während der ersten Infektionswelle sehr stark eingeschränkt werden. Wir wollen nun in Baden-Württemberg die Beschränkungen ab dem 18. Mai lockern. Die Zeit bis dahin müssen wir den Einrichtungen auf deren eigenen Wunsch hin geben, um den Übergang so vorzubereiten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin bestmöglich geschützt sind», rechtefertigte Minister Lucha in einer Erklärung seines Ministeriums die Maßnahme.
«Es besteht ein großes Spannungsverhältnis zwischen dem berechtigten Wunsch vieler Menschen, ihre pflegebedürftigen Angehörigen wieder besuchen zu können und der Situation, in der sich Pflegeeinrichtungen nach einer achtwöchigen Phase der Besuchsverbote befinden. Ich appelliere an die Einrichtungen, so viel Besuch wie möglich und vertretbar zu ermöglichen. Ich appelliere aber auch an alle Angehörigen und Freunde, Verständnis für die Situation der Einrichtungen aufzubringen, den Dialog mit den Verantwortlichen in den Einrichtungen zu suchen und verantwortungsvoll mit den neuen Möglichkeiten umzugehen. Dazu gehört auch zu akzeptieren, dass gerade in der ersten Phase der Öffnung voraussichtlich nicht jedem Besuchswunsch zum Wunschtermin entsprochen werden kann», so Minister Lucha weiter.
Bis zum 18. Mai 2020 gelten im Sinne einer Übergangsphase weiterhin die bisherigen Regelungen, die aber Ausnahmen zulassen. Nahestehende Personen sollen ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen können, wenn anderenfalls körperliche und seelische Schäden durch eine soziale Isolation drohen, sofern geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen, wie Schutzkleidung, getroffen werden können.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.