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Entscheidung aus Mannheim

Bordelle dürfen wieder öffnen – Ab Montag setzt Verwaltungsgerichtshof Teil der Corona-Verordnung außer Kraft – Stadt Baden-Baden wartet auf Verordnung des Landes

Bordelle dürfen wieder öffnen – Ab Montag setzt Verwaltungsgerichtshof Teil der Corona-Verordnung außer Kraft –  Stadt Baden-Baden wartet auf Verordnung des Landes
Ab Montag dürfen Prostitutionsstätten in Baden-Württemberg wieder öffnen. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
08.10.2020, 18:10 Uhr



Mannheim Ab Montag dürfen Prostitutionsstätten im Land wieder öffnen. Dies ist die Folge einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom Dienstag. Der Gerichtshof hatte mit dem Beschluss einem Eilantrag gegen die Schließung von Prostitutionsstätten durch die Corona-Verordnung stattgegeben.

Das Betriebsverbot nach Paragraph 13 Nummer 2 der Corona-Verordnung werde mit Wirkung vom 12. Oktober 2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt.


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