Entscheidung aus Mannheim
Bordelle dürfen wieder öffnen – Ab Montag setzt Verwaltungsgerichtshof Teil der Corona-Verordnung außer Kraft – Stadt Baden-Baden wartet auf Verordnung des Landes
Bericht von Nadja Milke
08.10.2020, 18:10 Uhr
Mannheim Ab Montag dürfen Prostitutionsstätten im Land wieder öffnen. Dies ist die Folge einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom Dienstag. Der Gerichtshof hatte mit dem Beschluss einem Eilantrag gegen die Schließung von Prostitutionsstätten durch die Corona-Verordnung stattgegeben.
Das Betriebsverbot nach Paragraph 13 Nummer 2 der Corona-Verordnung werde mit Wirkung vom 12. Oktober 2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.