Corona-Statistik Baden-Württemberg

Corona-Statistik wirft Fragen auf – Baden-Baden mit 16 Todesfällen – Karlsruhe sieben, Mannheim fünf Todesfälle

Corona-Statistik wirft Fragen auf – Baden-Baden mit 16 Todesfällen – Karlsruhe sieben, Mannheim fünf Todesfälle

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
24.04.2020, 00:00 Uhr



Baden-Baden Die Statistik der Corona-Krise gibt viele Rätsel auf. Neben den manchmal widersprüchlichen Zahlen der Institute und Behörden führen auch deutliche Ausreißer zu manche Fragen.

Warum starben in Baden-Baden zum Stand Freitag, 24. April, 16 Menschen an dem Virus, während es in den Großstädten Karlsruhe mit sieben und in Mannheim mit fünf Todesfällen deutlich weniger waren? Beide Städte liegen mit ihrer Bevölkerungszahl über 300.000, während Baden-Baden nur 55.000 Einwohner zählt. Doch auch im Großraum Stuttgart erheben sich solche Fragen, wo der Kreis-Rems-Murr mit einer hohen Zahl von Todesfällen heraussticht.

Die Erklärung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg im Wortlaut:

Am Freitag, 24. April, wurden dem baden-württembergischen Gesundheitsministerium vom Landesgesundheitsamt, LGA, Baden-Württemberg weitere 457 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet, Stand: 16.00 Uhr. Damit steigt die Zahl der Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 30.369 an. Davon sind ungefähr 19.339 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Damit ist die Zahl der Genesenen weiterhin höher als jene der noch Erkrankten. Die Verdopplungszeit beträgt momentan 41 Tage. Bei dieser Zahl handelt es sich um die Zeitspanne, in der sich die Fallzahlen in einer Epidemie verdoppeln.

Die Reproduktionszahl wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,8 angegeben (siehe Abbildung). Ein R von 0,8 bedeutet, dass im Mittel fast jeder mit SARS-CoV-2 Infizierte eine weitere Person ansteckt und somit die Zahl der Neuerkrankungen leicht abnimmt.

Das LGA veröffentlicht den Schätzwert der SARS-CoV-2-Genesenen in Baden-Württemberg auf Grundlage eines durch das Robert Koch-Institut in Berlin angepassten neuen Algorithmus. Hierbei werden ab sofort Fälle ohne Angabe des Erkrankungsbeginns anhand des Meldedatums ebenfalls berücksichtigt. Diese Methodik soll zu einer deutlich besseren Abschätzung der tatsächlich Genesenen in Baden-Württemberg führen.

Das Durchschnittsalter der Infizierten beträgt 51 Jahre bei einer Spannweite von 0 bis 102 Jahren. Unter den nach dem Infektionsschutzgesetz, IfSG, übermittelten COVID-19-Fällen war für 1.608 Personen angegeben, dass sie in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Abs. 3 IfSG tätig sind. Zu den Einrichtungen zählen z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste. Der Anteil der Fälle unter Personal in medizinischen Einrichtungen an allen übermittelten Fällen liegt bei mindestens 5,3 Prozent. Da Angaben zur Tätigkeit bei vielen Fällen noch fehlen, liegt der Anteil möglicherweise auch höher. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe nimmt mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen zu.

Darüber hinaus wurden dem Landesgesundheitsamt heute aus den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Emmendingen, Esslingen, Freudenstadt, Göppingen, Heilbronn, Karlsruhe, Lörrach, Ludwigsburg, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalbkreis sowie aus den Städten Baden-Baden, Heilbronn, Mannheim und Ulm insgesamt 31 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Covid-19-Todesfälle in Baden-Württemberg auf insgesamt 1.203 an. Unter den Verstorbenen waren 714 Männer und 489 Frauen. Das Alter lag zwischen 36 und 102 Jahren. 64 Prozent der Todesfälle waren 80 Jahre oder älter (siehe Tabelle).

Aufgeführt sind die Todesfälle, die mit und an SARS-CoV-2 verstorben sind. Mit SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund anderer Ursachen verstorben ist, aber auch ein positiver Befund auf SARS-CoV-2 vorlag. An SARS-CoV-2 verstorben bedeutet, dass die Person aufgrund der gemeldeten Krankheit verstorben ist.

Wichtiger Hinweis:
Basis für die mit dieser Mitteilung sind die Zahlen, die die Gesundheitsämter der Stadt- und Landkreise dem Landesgesundheitsamt auf dem offiziellen Meldeweg mitgeteilt haben. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Datenstand. Änderungen sind durch Nachmeldungen und Streichungen möglich. Aufgrund des Meldeverzugs zwischen dem Bekanntwerden neuer Fälle vor Ort und der elektronischen Übermittlung an das Landesgesundheitsamt kann es mitunter deutliche Abweichungen zu den von den kommunalen Gesundheitsämtern aktuell herausgegebenen Zahlen geben. Verzögerungen bei der standardisierten Falldatenübermittelung an das LGA können auch dadurch bedingt sein, dass die Gesundheitsämter vor Ort als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen einleiten sowie die Kontaktpersonen recherchieren, um Infektionsketten so schnell wie möglich unterbrechen zu können.


Bild Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg


Bild Quelle: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg


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