Aus dem Rathaus Baden-Baden

Einführung Sozialtickets in Baden-Baden – Alleinerziehende und sozial schwächere Einwohner über 60 Jahre

Einführung Sozialtickets in Baden-Baden – Alleinerziehende und sozial schwächere Einwohner über 60 Jahre
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 06.03.2020, Bericht: Rathaus Die SPD-Fraktion des Gemeinderats hatte Ende 2017 den Antrag gestellt, ein Sozialticket im Stadtkreis Baden-Baden einzuführen.

Bereits die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im April 2015 hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, der aber nicht weiter verfolgt wurde. Der Sozialausschuss beschäftigte sich erstmals am 2. Mai 2018 mit der Thematik und beauftragte die Verwaltung, einen entsprechenden Beschlussvorschlag für den Sozialausschuss/Gemeinderat vorzubereiten. Der Gemeinderat hat am 26. November 2018 auf Empfehlung des Sozialausschusses vom 24. Oktober 2018 die Einführung eines Sozialtickets ab dem Doppelhaushalt 2020/2021 beschlossen. Mit der Umsetzung konnte nach Genehmigung des Doppelhaushalts durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zum 1. März 2020 gestartet werden.

Wer bekommt das Sozialticket?

Zum Kreis der Anspruchsberechtigten gehören:
Alleinerziehende im Bezug von Leistungen des Jobcenters (SGB II). Die Kinder im Alter zwischen 7 und 18 Jahr alt sind dann ebenfalls anspruchsberechtigt;
Alleinerziehende im Bezug von Wohngeld. Die Kinder im Alter zwischen 7 und 18 Jahr alt sind dann ebenfalls anspruchsberechtigt;
Einwohner-/innen über 60 Jahre alt im Bezug von Wohngeld;
Beziehende von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII);

Insgesamt gehen wir von rund 2.400 Anspruchsberechtigen Personen im Stadtkreis Baden-Baden aus. Rund 815 Alleinerziehende im Bezug von Leistungen des Jobcenters, 160 Alleinerziehende im Bezug von Wohngeld, 200 Einwohner über 60 Jahre im Bezug von Wohngeld und 1.250 Menschen im Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII).

Was ist das Sozialticket?

Das Sozialticket ist ein Gutscheinpaket. Anspruchsberechtigte erhalten damit Fahrkarten für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Baden-Baden billiger.

Es kann zwischen folgenden Fahrkarten gewählt werden:

9-Uhr-Monatskarte
ScoolCard (Jahreskarte mit Lichtbild)
Schüler-/Ausbildungs-Monatskarte
AboFix Jahreskarte (2 Waben mit Lichtbild)
Karte ab 65 Jahre (Jahreskarte mit Lichtbild)

Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Eine Antragstellung ist bei nachfolgenden Dienststellen stellen möglich:
Fachbereich Bildung und Soziales

Kundenzentrum
Gewerbepark Cité 1
76532 Baden-Baden
Tel. 07221/931400
oder
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Fachgebiet Bürgerservice
Bürgerbüro
Briegelackerstraße 21
76532 Baden-Baden
Tel. 07221/931808
oder
Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Fachgebiet Bürgerservice
Bürgerbüro
Jesuitenplatz
7653o Baden-Baden
Tel. 07221/931808

Hier werden die Anträge auch abschließend bearbeitet. Die Anträge erhalten die Antragstellenden entweder vor Ort oder sie können diese vorab im Internet unter der Adresse www.baden-baden.de herunterladen.

Es besteht die Möglichkeit den Antrag persönlich in einem der Bürgerbüros, im Kundenzentrum oder in jeder Ortsverwaltung persönlich abzugeben oder mit der Post an den Fachbereich Bildung und Soziales, Kundenzentrum, Gewerbepark Cité 1, 76532 Baden-Baden, zu schicken.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Es muss lediglich der aktuelle Leistungsbescheid über den aktuellen Leistungsbezug vorgelegt werden.

Wie erhalten die Antragstellenden die Berechtigungsscheine für das Sozialticket?

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Berechtigten jeweils 12 Berechtigungsscheine (Januar bis Dezember bzw. März bis Februar des Folgejahres) für den Zeitraum eines Jahres. Für eine Monatskarte muss der Berechtigungsschein des entsprechenden Monats eingelöst werden. Für eine Jahreskarte muss der Berechtigungsschein für den Jahreszeitraum- beziehungsweise Schuljahr eingereicht werden.

Wo erhalten die Berechtigten die Fahrkarten?

Die Fahrkarten erhalten alle Berechtigten unter Vorlage des Berechtigungsscheines am Ticketschalter der Verkehrsbetriebe am Augustaplatz. Für die SchollCard, AboFix-Jahreskarte und die Karte ab 65 Jahren ist ergänzend ein Lichtbild vorzulegen.

Wie läuft die Bezahlung?

Auf den Berechtigungsscheinen ist jeweils der städtische Zuschuss in Höhe von 20 Euro vermerkt. Das heißt, die Berechtigten erhalten die Monatskarten jeweils 20 Euro und die Jahreskarte um insgesamt 240 Euro billiger. Die Berechtigungsscheine sind die Grundlage für die Verkehrsbetriebe für die Abrechnung des Zuschusses mit dem Fachbereich Bildung und Soziales.

Achtung: Die Berechtigungsscheine sind keine Fahrkarten. Die jeweiligen Monats- beziehungsweise Jahreskarten sind nur durch die jeweils Berechtigten nutzbar und nicht übertragbar.

Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Stadt?

In den Doppelhaushalt 2020/2021 sind jeweils 291.000 Euro eingestellt. Grundlage des Betrages ist aufgrund von Erfahrungen anderer Stadtkreise, das circa 50 Prozent der Anspruchs-berechtigten das Ticket auch tatsächlich beantragen und nutzen.


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