Erklärung aus dem Rathaus

Enttäuschung für Autofahrer in Baden-Baden – Keine Öffnung der Lichtentaler Allee – OB Späth: „Rechtlich nicht zulässig“

Enttäuschung für Autofahrer in Baden-Baden – Keine Öffnung der Lichtentaler Allee – OB Späth: „Rechtlich nicht zulässig“
Oberbürgermeister Dietmar Späth heute Abend vor seinem Statement in der Gemeinderatssitzung im Rathaus.

Baden-Baden, 18.03.2024, 20:10 Uhr, Bericht: Redaktion In einem Statement erläuterte in der Gemeinderatssitzung heute Abend Oberbürgermeister Dietmar Späth im Rathaus die Gründe, weshalb die Lichtentaler Allee für den Autoverkehr nicht geöffnet werden dürfe. So bleibt es bei kilometerlangen Umwegen für die Autofahrer, die die Baustelle an der Schillerbrücke weiträumig umfahren müssen.

Zuletzt hatte die CDU-Fraktion die Öffnung der Lichtentaler Allee für den Autoverkehr gefordert. Die FDP-Fraktion schloss sich der Forderung an.

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Die Angelegenheit war dem Baden-Badener Rathaus wohl so wichtig, dass noch während der Gemeinderatssitzung eine Pressemitteilung zur Entscheidung vom Baden-Badener Rathaus verbreitet wurde. Über weitere Tagesordnungspunkte zur Sitzung heute Abend im Rathaus berichtet Nadja Milke für goodnews4.de in den nächsten Stunden.

Erklärung aus dem Rathaus Baden-Baden vom heute im Wortlaut:

Die Lichtentaler Allee wird nicht für den PKW-Verkehr geöffnet. Die erneute Überprüfung der Verkehrsführung ergab, dass die geltende Rechtslage keine Öffnung ermöglicht. Dies gab Oberbürgermeister Dietmar Späth am Montagabend in der Sitzung des Gemeinderats bekannt.

Die Bauarbeiten zur Sanierung der Schillerbrücke starteten Ende Januar. Seither wird der Individualverkehr über den Michaelstunnel und die Umleitungsstrecke U1 umgeleitet. Die Buslinien ins Rebland fahren eine kleinräumige Umleitung über die Lichtentaler Allee. Nach vehementen Forderungen, die Allee für den PKW-Verkehr zu öffnen, erfolgte eine erneute Überprüfung der Verkehrsführung. «Trotz aller Bemühungen nach rechtlich handhabbaren Lösungen mussten wir anerkennen, dass die Öffnung der Lichtentaler Allee auch für Autos nicht in Frage kommt», fasste Oberbürgermeister Späth das Ergebnis der Überprüfung zusammen. Anschließend ging er ausführlich auf die Gründe für diese Entscheidung ein.

 

Zunächst wies Späth darauf hin, dass die Mitarbeiter der Verwaltung sich bereits im Vorfeld der Baumaßnahme viele Gedanken über die Verkehrsführung gemacht und die Rahmenbedingungen eingehend geprüft hätten. Die Entscheidung, die Allee nicht zu öffnen, sei also nicht leichtfertig getroffen worden. Nach den Forderungen, sie trotzdem zu öffnen, habe die Verwaltung dann die letzten Wochen genutzt, um alternative Streckenführungen unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und der rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Hierzu sei sie unter anderem im Austausch mit der Polizei und auch mit dem Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband, dem Versicherer der Stadt, gewesen.

Zu den rechtlichen Bedingungen erläuterte der OB, dass die Lichtentaler Allee eine Fahrradstraße sei und dass die Straßenverkehrsordnung andere Verkehrsteilnehmer als Radfahrer nur ausnahmsweise und in engen Grenzen erlaube. Für den öffentlichen Nahverkehr sei daher mit der Polizei eine Ausnahmeregelung abgestimmt worden, um die täglich rund 4500 Fahrgäste zu befördern. Dies erfolge bereits unter erschwerten Bedingungen, wie Späth ausführte: «Wer sich die Situation vor Ort anschaut, wird feststellen, dass die Busfahrer vor enorme Herausforderungen gestellt sind. Die gegebenen Engstellen erfordern die Ausnutzung des gesamten Straßenraums. Begegnungsverkehr ist schlicht unmöglich!»

Eine Öffnung für den motorisierten Individualverkehr scheitere laut dem OB aber auch deshalb an den rechtlichen Vorgaben, weil bei Umleitungen das klassifizierte Straßennetz anderen Straßen vorzuziehen sei. Eine längere Streckenführung sei zu dulden. Darüber hinaus habe die Stadt auch geprüft, inwieweit eine verkehrsrechtliche Probephase mit Recht und Gesetz vereinbart werden könne. Doch für auch für diese sogenannte «Experimentierklausel», wie sie in der Straßenverkehrsordnung verankert sei, würden die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Er betonte, dass er als Oberbürgermeister daher keine offensichtlich rechtswidrige Anordnung treffen werde. Erst recht nicht, wenn dadurch Radfahrer und Fußgänger gefährdet würden: «Sollte einem Radfahrer oder einem Fußgänger dort etwas zustoßen, nur weil wir trotz eindeutiger Tatsachengrundlage die Allee auch für den motorisierten Individualverkehr rechtswidrig geöffnet haben, dann kommen auf die Stadt Baden-Baden im Wege der Amtshaftung nicht nur zivilrechtliche Ansprüche zu. Gegen den Verantwortlichen der Anordnung, also gegen mich als Oberbürgermeister, dürfte mit aller Wahrscheinlichkeit auch ein Strafverfahren eingeleitet werden.»

Insofern stehe für ihn außer Frage, dass er, um Schaden von der Stadt abzuwenden, einer geforderten Öffnung der Lichtentaler Allee für den PKW-Verkehr nicht zustimmen könne. Daher appellierte Späth abschließend an die Geduld der Bevölkerung: «Alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Auto fahrenden, bitte ich, noch eine Zeit lang durchzuhalten bis zum Ende der Bauarbeiten. Unsere Kolleginnen und Kollegen sowie die Arbeiterinnen und Arbeiter vor Ort an der Baustelle tun alles, damit wir so schnell wie möglich wieder unsere gewohnten Straßen benutzen können.»




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