Aus der Bundespolizeiinspektion Offenburg
Grenzkontrollen Elsass – Hinweis zu Bürgeranfragen der Bundespolizei

Iffezheim/Rastatt/Rheinau/Offenburg/Kehl/Neuried, 19.03.2020, Bericht: ots Die Bundespolizei wurde durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angewiesen, ab dem 16.03.2020, 08:00 Uhr, bis auf Weiteres vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz durchzuführen.
Derzeit erreichen die Bundespolizei in Baden-Württemberg sehr viele Bürgeranfragen, welche die triftigen Reisegründe für die Ein- und Ausreise betreffen. Grundsätzlich gilt, dass entbehrliche Reisebewegungen zwingend zu unterlassen sind.
Unser Appell richtet sich daher an die Bürgerinnen und Bürger: Bitte unternehmen Sie lediglich absolut notwendige Reisen. Jeder Einzelne muss verantwortungsvoll mit der derzeitigen Lage umgehen, um die weitere Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus zu gewährleisten.
Der Begriff der «triftigen Reisegründe» bei der Ein- und Ausreise nach Deutschland ist demzufolge eng auszulegen. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei: www.bundespolizei.de
sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: www.bmi.bund.de.
Dieser Fragenkatalog wird fortwährend angepasst und aktualisiert. Bitte informieren Sie sich auf diesen Seiten zu Ihren Fragen.
Zudem veröffentlicht die Bundespolizei in Baden-Württemberg tagesaktuelle Informationen auf Ihrem Twitterkanal: twitter.com.
Eine Bescheinigung für Berufspendler im grenzüberschreitenden Verkehr steht auf der Homepage der Bundespolizei zum Download bereit: www.bundespolizei.de.
Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Website des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de.
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