Ständiger Ausschuss

Kritik im Landtag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk – „Vertrauenskrise infolge der Vorfälle beim RBB“

Kritik im Landtag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk – „Vertrauenskrise infolge der Vorfälle beim RBB“
Foto: Archiv

Baden-Baden/Stuttgart, 29.10.2022, Bericht: Redaktion Am SWR-Standort Baden-Baden wird gerade deutlich, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk schwertut, die Standards an Transparenz in eigener Sache zu erfüllen. goodnews4.de berichtete.

Am Donnerstag befasste sich der Ständige Ausschuss des Landtags mit der finanziellen und wirtschaftlichen Lage der Landesrundfunkanstalten der ARD, des Deutschlandradios und des ZDF. Eine große Rolle spielten in der Sitzung «auch die Vertrauenskrise infolge der Vorfälle beim RBB sowie Reformschritte infolge veränderten Nutzungsverhaltens und steigender Kosten», heißt es in einer Erklärung des Landtag von Baden-Württemberg. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stelle mit seinem «unabhängigen Informations- und Bildungsangebot eine wichtige Säule in unserem demokratischen Rechtsstaat dar». Die Vorgänge beim RBB «haben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch großen Schaden zugefügt», wird der Ausschussvorsitzende Guido Wolf, CDU zitiert.

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Erklärung des Landtags im Wortlaut:

Nach Angaben des Vorsitzenden stellten in der Ausschusssitzung Vertreter der öffentlich-rechtlichen Sender die aktuelle Situation in ihren Häusern vor. Der SWR wurde von Intendant Prof. Dr. Kai Gniffke vertreten. Für die ARD nahm der Vorsitzende Tom Buhrow an der Sitzung teil. Der Justiziar des ZDF, Peter Weber, berichtete über die Situation bei dem Mainzer Sender. Für das Deutschlandradio nahm Intendant Stefan Raue Stellung. Um die allgemeine Finanzlage darzustellen, war außerdem der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Prof. Dr. Martin Detzel, eingeladen.

 

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow sprach Guido Wolf zufolge in der Sitzung von ernsten und wichtigen Zeiten. Zum einen müssten die Sender aufgrund des veränderten Nutzungsverhaltens, Konkurrenz durch Streamingdienste sowie steigende Kosten infolge der Inflation Reformschritte einleiten. Zum anderen hätten die Vorgänge beim RBB eine Vertrauenskrise ausgelöst. Buhrow habe in der Sitzung Compliance-Regeln vorgestellt, die Fehlverhalten künftig verhindern und Vertrauen der Zuschauer und Hörer in die öffentlich-rechtlichen Sender zurückbringen soll. So solle es zum Beispiel künftig in allen ARD-Anstalten einheitliche Compliance-Standards geben, die auch regelmäßig überprüft würden. Bislang seien die Regelungen in den einzelnen Anstalten auch aufgrund unterschiedlicher Ländergesetze nicht einheitlich gewesen. Auch solle es verpflichtende Compliance-Schulungen für Mitarbeiter geben, fasste Guido Wolf die Ausführungen zusammen.

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SWR-Intendant Kai Gniffke habe berichtet, dass sein Sender bislang zwar vergleichsweise gut durch die Krise gekommen sei. Die Vorfälle seien jedoch zum Anlass genommen worden, die internen Compliance-Regeln kritisch zu überprüfen und zu fragen, ob diese eventuell nachgebessert werden müssten. Gniffke habe auch erforderliche Reformen angesprochen, die im Wesentlichen aus den drei Themen Investitionen in Zukunftsfelder, Optimieren und Weglassen bestünden. So sei es beispielsweise erforderlich, dass sich Sender in einem Netzwerk zusammenschließen und Technik teilen und optimieren. Nur so könne es eine Chance gegen Streamingdienste geben bzw. die Sender sogar auf Augenhöhe mit diesen sein.

Auch die Vertreter des ZDF und des Deutschlandradios berichteten im Ausschuss über die Situation in ihren Sendern. ZDF-Jurist Weber habe ebenfalls von umfangreichen Compliance-Regeln berichtet, die auch Schulungen, Sanktionsmöglichkeiten und einen externen Vertrauensanwalt umfassen. Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue habe in seinem Bericht den großen personellen und finanziellen Aufwand für die journalistische Arbeit und insbesondere die eigene Produktion von unabhängigen Inhalten dargestellt, so Guido Wolf.

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KEF-Vorsitzender Detzel habe in der Sitzung gesagt, die Gebührenkommission habe in ihrem 23. Bericht nach einer Abwägung aller Risiken und Chancen festgestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit der Beitragsanpassung auf monatlich 18,36 Euro für die Beitragsperiode 2021 bis 2024 bedarfsgerecht finanziert seien. Gegenüber dem 22. Bericht hätten sich Mehrbedarfe aus der Veränderung von Aufwendungen und Erträgen von insgesamt 139,2 Millionen Euro ergeben. Weiterhin abzudecken sei der Ausfall aus der verzögerten Beitragsanpassung mit rund 224,3 Millionen Euro. Für die Finanzierung stünden den Anstalten ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.


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