Leserbrief

Leserbrief „Meine Meinung“ – „Schelte gegen Herrn Whittaker bezüglich seines Auftretens in Berlin kann ich nicht teilen“

Baden-Baden, 10.06.2020, Leserbrief In einem Leserbrief an die Redaktion nimmt goodnews4-Leserin Christina Lipps Stellung zu dem goodnews4-Bericht Heftige Vorwürfe gegen Kai Whittaker − Junge Union Rastatt bezweifelt «Eignung als Bundestagsabgeordneter» − «Massive Verantwortungslosigkeit» bei #BlackLivesMatter-Demo in Berlin.

Die Schelte gegen Herrn Whittaker bezüglich seines Auftretens in Berlin kann ich nicht teilen - im Gegenteil. Sein Auftreten gegen Rassismus ist aller Ehren wert. Und es ist sehr erfreulich, denn Rassismus ist in Deutschland allgegenwärtig - so wie weltweit insgesamt. Allerdings ist dieses Eintreten in solch einem großen, allgemeinen Rahmen auch recht unverbindlich. Wichtig wäre auch konkretes, aktives Handeln gegen Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen.

In einem Fall, der sehr konkret ist, hat sich Herr Whittaker bisher anders geäußert, und zwar im Fall Julian Assange. Julian Assange, der Gründer der Internetplattform WikiLeaks, sitzt seit Februar 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London. Er ist infolge der Haftbedingungen sowie wegen seines vorherigen siebenjährigen Zwangsaufenthaltes in der Botschaft von Ecuador gesundheitlich und seelisch schwer gezeichnet von der psychischen Folter, der er nun schon so lange ausgesetzt ist.

Im Mai 2019 ist Großbritannien von Nils Melzer, dem Sonderbeauftragten der UN für Folter, öffentlich schwerer Verfahrensfehler beschuldigt worden, weil Julian Assange wegen einer Ordnungswidrigkeit unter extremen Isolations-Bedingungen monatelang festgesetzt worden ist. Bis September 2020 soll Assange nun inhaftiert bleiben - bis zu einem Verfahren wegen des Auslieferungsgesuchs der USA.

Deutschland, die USA, Großbritannien, Schweden - insgesamt 193 Staaten - haben die Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet und damit die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Darin werden allen Menschen 30 Grundrechte zugesprochen - die übrigens weitgehend mit den Grundrechten unseres Grundgesetzes übereinstimmen. Die 193 Staaten haben sich diesen Grundrechten verpflichtet und diese Grundrechte sind unteilbar! Sie gelten demnach auch für Julian Assange, dem aber seit Jahren elementare Grundrechte genommen wurden. Sein Leben ist - laut Nils Melzer - sogar massiv bedroht durch die fortgesetzte Haft unter den genannten Bedingungen.

Deshalb habe ich Herrn Whittaker in seiner Eigenschaft als Abgeordneten des deutschen Bundestages angeschrieben. Ich habe ihn gefragt, ob er sich dafür einsetzen werde, dass die Bundesregierung - als Unterzeichnete der UN-Charta - die Freilassung von Assange fordert. Seine Antwort vom 17.12.2019:

Sehr geehrte Frau Lipps,
ich gehe davon aus, dass Großbritannien internationale Normen zur Rechtsstaatlichkeit respektiert und sehe keinen Grund, mich in das laufende Abschiebungsverfahren einzumischen.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Whittaker

Großbritannien hatte zu diesem Zeitpunkt im Fall Assange bereits erkennbar zahlreiche Grundrechte und Normen von Rechtsstaatlichkeit gravierend missachtet - z.B. das Diskriminierungsverbot (Art.2), das Folterverbot (Art. 5), und den Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 10).

Herr Whittaker konnte von all diesen Rechtsbrüchen wissen. Ich wünsche mir, dass er sich ebenso wie gegen Rassismus auch gegen die weitere Inhaftierung und psychische Folter (Nils Melzer) von Julian Assange einsetzt!

Christina Lipps
Baden-Baden


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