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Lockdown ab 2. November – Gastronomie besonders betroffen – Hans Schindler: „Betriebe unserer Branche auf Intensivstation“

Lockdown ab 2. November – Gastronomie besonders betroffen – Hans Schindler: „Betriebe unserer Branche auf Intensivstation“
Restaurants, Bars und andere Gastronomiebetriebe sollen für Gäste geschlossen bleiben. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
28.10.2020, 16:50 Uhr



Baden-Baden Die Bundesregierung und die Länderchefs sollen sich bei den heutigen Beratungen auf folgende Maßnahmen geeinigt haben. Alle Freizeiteinrichtungen sollen weitgehend geschlossen werden.

• Private Treffen sollen auf maximal zehn Personen aus zwei Haushalten beschränkt werden.

• Theater, Museen und Konzerthäuser sollen geschlossen bleiben, Unterhaltungs- und Freizeitveranstaltungen verboten werden, ebenso der Freizeit- und Amateursport mit Ausnahme von Individualsport. Profisport muss ohne Zuschauer stattfinden.

• Restaurants, Bars und andere Gastronomiebetriebe sollen für Gäste geschlossen bleiben, Abholung und Lieferung von Speisen sollen erlaubt bleiben.

• Kosmetikstudios, Massagepraxen, und Tattoo-Studios sollen geschlossen bleiben.

• Geöffnet bleiben sollen: Kitas und Schulen, Einzelhandelsgeschäfte, Friseursalons, Physiotherapiepraxen.

Die Maßnahmen sollen bereits am Montag in Kraft treten.

In einer ersten Reaktion erklärt Hans Schindler, Vorsitzender DEHOGA Baden-Baden, gegenüber goodnews4.de:


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