Corona-Maßnahmen

Maskenpflicht in Baden-Badener Fußgängerzone nur noch von 8.00 bis 20.00 Uhr – Allgemeinverfügung für Rastatt aufgehoben, für Baden-Baden neu gefasst

Maskenpflicht in Baden-Badener Fußgängerzone nur noch von 8.00 bis 20.00 Uhr – Allgemeinverfügung für Rastatt aufgehoben, für Baden-Baden neu gefasst
In der Fußgängerzone muss nun noch zwischen 8:00 und 20:00 Uhr ein Mund- und Nasenschutz getragen werden: Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
04.11.2020, 13:50 Uhr



Rastatt/Baden-Baden «Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat die Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für den Landkreis Rastatt aufgehoben und für den Stadtkreis Baden-Baden neu gefasst», teilte das Landratsamt Rastatt heute Mittag mit. Grund dafür sei der Erlass der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die am vergangenen Montag in Kraft getreten ist und «nach deren Regelungen die Allgemeinverfügungen des Landkreises Rastatt weitgehend überholt sind».

«So ist etwa die Anordnung einer Sperrstunde nicht mehr notwendig, da alle Gaststätten im November ohnehin für den Publikumsverkehr geschlossen haben», heißt es weiter in der Mitteilung des Landratsamtes. «Für die Städte und Gemeinden im Landkreis Rastatt gilt damit ausschließlich die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die unter anderem eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen vorschreibt, sofern der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.» Bei privaten Feiern seien «weiterhin höchstens zehn Teilnehmer aus maximal zwei Haushalten zugelassen».

In Baden-Baden sei zusätzlich zur Corona-Verordnung des Landes eine neue Allgemeinverfügung erlassen worden, «die das Tragen von Mund- und Nasenschutz in der Fußgängerzone und auf Märkten unabhängig vom Abstand vorschreibt». Abweichend zur bisherigen Verfügung gelte diese Regelung für die Fußgängerzone jedoch nur noch zwischen 8:00 und 20:00 Uhr.

Allgemeinverfügung für Baden-Baden


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