In Städten mit über 10.000 Einwohnern

Maskenpflicht nun auch in Hagenau – Pariser Gericht kassierte Urteil – Nördliches Elsass muss Einstufung als Risikogebiet befürchten

Maskenpflicht nun auch in Hagenau – Pariser Gericht kassierte Urteil – Nördliches Elsass muss Einstufung als Risikogebiet befürchten
In Strasbourg, Hagenau, Sélestat, Bischwiller und Erstein gilt Maskenpflicht. Foto: Archiv

Bild Nadja Milke Bericht von Nadja Milke
07.09.2020, 20:45 Uhr



Strasbourg Nachdem der Conseil d’Etat, das oberste Gericht in Paris, die Entscheidung eines Strasbourger Gerichtes kassierte, herrscht im Bas-Rhin, dem nördlichen Département des Elsass, Maskenpflicht, allerdings vorläufig nur in Städten mit über 10.000 Einwohner. Neben Strasbourg gilt die Maskenpflicht nun auch in Hagenau, Erstein und Sélestat.

Die Anordnung von Josiane Chevalier, Präfektin des Bas-Rhin, gilt nun wieder nach der Entscheidung des Conseil d’Etat. Danach müssen Menschen, die älter sind als elf Jahre im öffentlichen Raum überall Masken tragen. Zwei Strasbourger Ärzte hatten dagegen erfolgreich Klage eingereicht. goodnews4.de berichtete. In der Altersgruppe ab elf Jahren liege die Zahl der Neuinfektionen bei 91 Fällen pro 100.000 Einwohner, damit weit über dem Grenzwert. In Paris, den benachbarten Départements Hauts-de-Seine, Seine-Saint-Denis und Val-de-Marne gilt die Maskenpflicht ebenso für Personen über elf Jahren unter freiem Himmel.

Mit einer Einstufung des Bas-Rhin als Risikogebiet ist zu rechnen, falls sich die Lage nicht entspannt. Dann wären Pendler und Reisende von besonderen Maßnahmen betroffen.


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