Aus dem Ministerium für Soziales und Migration
Ministerium verbietet Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmer – Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmer: „Individuelle Einschätzung notwendig"
Stuttgart, 12.03.2020, Bericht: Redaktion Das Ministerium für Soziales und Integration als oberste Gesundheitsbehörde hat gestern, wie angekündigt, einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben, dass Großveranstaltungen mit mehr 1.000 Teilnehmers abgesagt oder ohne Zuschauer durchgeführt werden müssen.
Der Erlass des Ministeriums an die Gesundheitsämter, die Ortspolizeibehörden in Bezug auf Großveranstaltungen wie folgt zu beraten:
1. Bei der Durchführung von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden/Zuschauern sind keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich. Deshalb muss eine solche Veranstaltung abgesagt werden bzw. ist die Durchführung der Veranstaltung ohne Zuschauer notwendig.
2. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden ist eine individuelle Einschätzung notwendig, welche Risiken bestehen und ob diesen mit infektionshygienischen Maßnahmen begegnet werden kann. Hinsichtlich der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert-Koch-Instituts. Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wahrscheinlicher ist davon auszugehen, dass das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsherdes besteht.
Der Erlass gilt ab sofort und ist nicht befristet.
Aktuelle Informationen des Robert-Koch-Instituts zur Corona-Situation in Deutschland
Aktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Corona-Situation in Deutschland
Aktuelle Informationen der Johns Hopkins University zur Corona-Situation weltweit
Aktuelle Informationen der WHO zur Corona-Situation weltweit
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