Bebauungsplan "Urbanes Gebiet Aumatt"

Offener Brief der Bürgerinitiative Oosscheuern an Baden-Badener Stadträte – Urbanes Gebiet Aumatt – Augenwischerei oder ernst gemeint?

Offener Brief der Bürgerinitiative Oosscheuern an Baden-Badener Stadträte – Urbanes Gebiet Aumatt – Augenwischerei oder ernst gemeint?
Der Bauausschuss befasst sich am Donnerstag mit dem Bebauungsplan "Urbanes Gebiet Aumatt". Foto: Archiv

Baden-Baden, 11.02.2020, Bericht: Redaktion Mit einem offenen Brief wendet sich die Bürgerinitiative Oosscheuern an die Fraktionen und Mitglieder des Gemeinderates, die Unterstützer der BI und die Medien und erinnert zum Beginn des Schreibens, dass am 25. November 2019 der Bebauungsplan «Dienstleistungsbereich Aumattstraße» mehrheitlich im Gemeinderat abgelehnt worden war.

Am Donnerstag steht das Thema mit dem neuen Etikett «Urbanes Gebiet Aumatt» auf der Tagesordnung des Bauausschusses. goodnews4.de berichtete. In ihrem Begleitschreiben fragen sich die Vertreter der Bürgerinitiative Oosscheuern: «Urbanes Gebiet Aumatt – Augenwischerei oder ernst gemeint?»

Der offene Brief der Bürgerinitiativ Oosscheuern im Wortlaut:

Bebauungsplan «Urbanes Gebiet Aumatt»

Sehr geehrte Stadträtinnen, sehr geehrte Stadträte,

am 25.11.2019 wurde der Bebauungsplan «Dienstleistungsbereich Aumattstraße» mehrheitlich im Gemeinderat abgelehnt.

Der Bauausschuss soll am 13.02.2020 dem Gemeinderat empfehlen, einen neuen Bebauungsplan für das Aumattgelände zu billigen und in die Offenlage zu befördern.

Neben dem Namen «Urbanes Gebiet Aumatt» wurde die Einordnung/ Bezeichnung des Gebiets geändert. Das vormals reine Gewerbegebiet wird jetzt Urbanes Gebiet (MU) gem. § 6a BauNVO in dem nun neben gewerblicher Dienstleistung auch normales Wohnen stattfinden kann.

Diese Schaffung des Wohnens neben Gewerbe haben wir seit Jahren gefordert und begrüßen diesen Schritt ausdrücklich, aber damit neben der gewerblichen Nutzung auch wirklich ein Wohnen stattfinden kann, muss die Stadtplanung diese neuen städtebaulichen Ziele klar definieren und diese im geplanten Bebauungsplan festschreiben. Die Sicherung der Planungsziele sieht § 6a BauNVO im Absatz 4 explizit vor, indem die Gemeinde im Bebauungsplan einen bestimmten Anteil der zulässigen Geschossfläche für Wohnen und für gewerbliche Nutzung festlegen kann. Solche Festlegungen würden einen zeitaufwendigen Architekturwettbewerb ersparen und vor allem die Glaubwürdigkeit der Stadtverwaltung stärken, dass sie ein Urbanes Gebiet auch tatsächlich will. Beispielsweise könnte das Szenario aus dem Verkehrsgutachten verwendet werden, das 90% Wohnen und 10% Gewerbe vorsieht.

Sollte die Stadtverwaltung zu einer solchen Sicherung der Planziele nicht bereit sein, sehen wir dies als Beweis dafür, dass die vollmundig formulierten Planungsziele nichts anderes sind, als reine Lippenbekenntnisse.

Der Grundidee eines MU widerspricht es völlig, diesem neuen Urbanen Gebiet das Ergebnis des damaligen Architektenwettbewerbs mit der Prämisse Gewerbegebiet zugrunde zu legen. So ist es nicht verwunderlich, dass die «neue» Hochbauplanung (Anlage 14 der Sitzungsunterlagen) nichts anderes ist, als die Hochbauplanung des alten (von Ihnen abgelehnten) Bebauungsplans «Dienstleistungszentrum Aumatt», nämlich ein reines Gewerbegebiet.

Ohne die klare Definition und Festschreibung der Nutzungsziele könnte ein 100%-iges Gewerbegebiet entstehen, was der Gemeinderat mehrheitlich am 25.11.2019 abgelehnt hat.

Fakt ist daher, dem «Kind» wurde einfach ein neuer Name verpasst, der bauliche Inhalt ist der Alte, die alte Hochbauplanung wurde 1:1 übernommen.

Um eine städtebauliche Planung hoher Qualität zu erlangen, würden wir einen städtebaulichen Architekturwettbewerb unter der Prämisse Urbanes Gebiet begrüßen, dessen Ergebnisse als Grundlage für diese neue Bauleitplanung dienen könnten.

Wir hoffen, dass Sie als Mitglieder des Gemeinderats auch weiterhin die Möglichkeit eines reinen Gewerbegebiets ablehnen und von der Verwaltung eine ordnungsgemäße und qualitativ hochwertige Bauleitplanung einfordern.

Lassen Sie es nicht zu, dass durch ein nicht ordnungsgemäßes und damit qualitativ schlechtes «Hauruckverfahren» ein bereits mehrheitlich abgelehntes reines Gewerbegebiet unter dem Deckmantel Urbanes Gebiet entstehen wird. Bitte bedenken Sie, dass dem Bauordnungsamt nicht ein einziger Bauantrag vorliegt, der möglichweise den jetzt neu definierten Planungszielen zuwiderläuft. Es ist da-her keine Eile geboten, notfalls ist begleitend eine Veränderungssperre zu beschließen, ein übliches Instrumentarium um ungewollte Entwicklungen zu verhindern.

Das Plangebiet am Eingang der Stadt Baden-Baden verdient es in aller Ruhe, mit der notwendigen Sorgfalt und nach neusten städtebaulichen Erkenntnissen, speziell für Urbane Gebiete, entwickelt zu werden, damit auch tatsächlich ein modernes Nebeneinander von Wohnen und Arbeiten mit dem gerade für Baden-Baden wichtigen Ziel der kurzen Wege entstehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

BI Oosscheuern

Margit Oser
Helmut Pusch
Gerold Lohmüller
Jürgen Franken
Simone und Joachim Velten


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.