Urteil rechtskräftig
Rastatter OB Monika Müller kann nun unbeschwert regieren – „Ich bin erleichtert“ – Verfahren gegen OB-Wahl beendet

Rastatt, 11.07.2024, Bericht: Redaktion Das Verfahren zur Anfechtung der Wahl von Monika Müller zur Oberbürgermeisterin der Stadt Rastatt sei offiziell beendet, teilte das Rastatter Rathaus gestern mit. Ein Antrag auf Berufung sei bis zum Ablaufen der Frist nicht eingereicht worden.
Die OB-Wahl in Rastatt war durch eine Bürgerin angefochten worden. Weiter anhängig bleibt aber weiterhin die Frage, ob die Kommunalwahl in Rastatt gültig ist oder möglicherweise wiederholt werden muss.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte bereits am 23. April 2024 die Klage der Rastatter Bürgerin gegen die Oberbürgermeister-Stichwahl vom 15. Oktober 2023 zurückgewiesen.
«Ich bin natürlich erleichtert, da nun der seit Oktober letzten Jahres bestehende Schwebezustand beendet ist. Allen, die mich seither unterstützt haben, danke ich von Herzen, ganz besonders meiner Familie und dem Team im Rathaus. Ich freue mich nun vor allem sehr darauf, meine Arbeit in und für Rastatt fortsetzen zu können. Die späte Einsicht der Klägerseite sehe ich als Beleg dafür, dass sich Missgunst am Ende in Rastatt nicht durchsetzt. Das macht Hoffnung auf eine gute Zukunft», wird Oberbürgermeisterin Monika Müller in der Mitteilung des Rathauses zitiert.
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