Wiederholung der Wahl wird geprüft

Schwere Wahl-Panne in Rastatt – Briefwahlunterlagen für Ortsteile nicht versandt – Bürgermeister Tilebein: „Dies bedauern wir zutiefst“

Schwere Wahl-Panne in Rastatt – Briefwahlunterlagen für Ortsteile nicht versandt – Bürgermeister Tilebein: „Dies bedauern wir zutiefst“
Das Regierungspräsidium Karlsruhe muss nun entscheiden, ob die Kommunalwahl in Rastatt wiederholt werden muss. Foto: Archiv

Rastatt, 12.06.2024, 15:55 Uhr, Bericht: Redaktion «Bei der Kommunalwahl in Rastatt kam es insbesondere bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen zu erheblichen Problemen», teilt das Rathaus in Rastatt mit. «Die Antragssteller in den Ortsteilen erhielten ihre Unterlagen nicht», heißt es weiter.

Welches Ausmaß die Panne hat, ist noch nicht ganz klar. Rund 1.100 von betroffenen 2.100 Briefwählerinnen und Briefwählern erhielten nach Angaben des Rathauses neue Wahlunterlagen für die Briefwahl, nachdem es Beschwerden gegeben hatte, dass Wahlunterlagen eine noch nicht genau zu beziffernder Zahl von Wahlberechtigten erreicht hatte. Davon nicht betroffen sei die Zustellung der Briefwahlunterlagen für die Europawahl gewesen.

Die Stadtverwaltung hatte den Versand an ein externes Unternehmen vergeben. Die Diskussion des zunehmenden Outsourcings von öffentlichen Verwaltungen, selbst bei solchen hoheitlichen Aufgaben, hat in Rastatt schon Konsequenzen. Die Stadt wolle «künftig wieder vermehrt auf Eigenleistung durch die Verwaltung beim Versand von Wahlunterlagen setzen», reagierte Bürgermeister Mats Tilebein, der ehemalige Baden-Badener Leiter des Fachgebiets Ordnung und Sicherheit, auf die peinliche und vielleicht folgenschwere Panne. Im Sommer 2023 habe die Stadtverwaltung ein externes Unternehmen mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beauftragt. Allerdings sei «der Versand an Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen für die Kommunalwahl nicht explizit beinhaltet» gewesen, wie das Rathaus erklärt. Das Unternehmen habe auch nicht darauf hingewiesen, als erste Briefwahlanforderungen aus den Ortsteilen eingingen. Derzeit prüfe eine Kanzlei, ob der Dienstleister dafür verantwortlich gemacht werden könne, heißt es aus dem Rastatter Rathaus.

 

Ob die Wahl wiederholt werden muss, entscheidet nun das Regierungspräsidium Karlsruhe. Bei der Wahl in Rastatt hatten Grüne, aber auch CDU und SPD Wähler verloren. Große Gewinne verzeichnete die AfD.

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In der vergangenen Woche hätten einige Wählerinnen und Wähler beklagt, ihre Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten zu haben. Daraufhin habe die Stadtverwaltung mit besonderen Hinweisen und Empfehlungen reagiert. Aufgrund dieser Hinweise hätten sich rund 1.100 von 2.100 betroffenen Briefwählerinnen und Briefwählern bei der Stadt gemeldet und neue Wahlunterlagen erhalten. «Einige Wählerinnen und Wähler in den Ortsteilen wurden jedoch offensichtlich nicht erreicht und konnten daher nicht an der Wahl teilnehmen. Dies bedauern wir zutiefst und verstehen den Ärger der Betroffenen», erklärt Bürgermeister Mats Tilebein, der zugleich Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist.

Zunächst sei die Stadt davon ausgegangen, dass die Deutsche Post neben den Verzögerungen in der Kernstadt auch für die Verzögerungen bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen in den Ortsteilen verantwortlich gewesen sei. Erst eine eingehende Analyse aufgrund der geringen Rückläufe der Briefwähler aus den Ortsteilen habe den tatsächlichen Fehler in der Beauftragung der Versendeleistungen ans Licht gebracht.

Die Rastatter Gemeinderäte informierte Bürgermeister Mats Tilebein. Hier die E-Mail im Wortlaut, Quelle: Stadt Rastatt:

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,

als Vorsitzender des Gemeindewahlausschuss zur Kommunalwahl in Rastatt muss ich Ihnen mitteilen, dass bei der im Sommer 2023 von der Verwaltung veranlassten Beauftragung von Versandleistungen der Briefwahlunterlagen der Versand von Briefwahlunterlagen an Bürgerinnen und Bürgern aus den Ortsteilen für die Kommunalwahl nicht explizit beinhaltet war. Das beauftragte Unternehmen hat darauf nicht hingewiesen - auch nicht, als erste Briefwahlanforderungen aus den Ortsteilen dort eingingen.

Eine Kanzlei prüft aktuell, inwieweit der externe Dienstleister daher Versäumnisse gegenüber der Stadt zu verantworten hat.

Wichtig an dieser Stelle: Die Zustellung der Europawahlunterlagen sowie die Zustellung der Wahlunterlagen für die Briefwählenden in der Kernstadt waren von diesem Fehler nicht betroffen.

Auf die Beschwerden von Wählern über die Nichtversorgung mit Briefwahlunterlagen aus dem gesamten Stadtgebiet in der letzten Woche hat die Verwaltung mit besonderen Hinweisen und Empfehlungen reagiert, nachdem das Nachverfolgen von Einzelpostläufen zunächst nur erbrachte, dass sich die Versendung bei der Zustellung durch die Post verzögert hatte.

Auf diese Aufrufe hin haben rd. 1100 Briefwählerinnen und Briefwähler von rund 2100 Betroffene reagiert und sich um die notwendigen Wahlscheine bemüht und konnten versorgt werden. Dabei ist der Rahmen der Kommunalwahlordnung, nämlich die Möglichkeit, nicht zugegangene Wahlbriefe ersetzen zu lassen, gem. § 11 Abs. 13 genutzt worden. Einige Briefwähler in den Ortsteilen erreichte dieser Aufruf offensichtlich nicht, sie haben daher teilweise an den Kommunalwahlen nicht teilnehmen können. Dies bedauern wir sehr und verstehen den entstandenen Ärger.

Erst die Analyse auf Grund der geringeren Rückläufe der Briefwählenden aus den Ortsteilen führte zu weiteren Recherchen seitens der Verwaltung und zur Erkenntnis der unzureichenden Beauftragung. Insofern ist die Aussage aus der Pressemitteilung vom vorvergangenen Montag teilweise zu korrigieren, da zwar die Post in der Kernstadt für Verspätungen sorgte, die unvollständige Beauftragung der Stadt in den Ortsteilen aber dort ursächlich für die Nichtzustellung der Briefwahlunterlagen war. Der Anteil des externen Dienstleisters ist der obengenannten anwaltlichen Prüfung vorbehalten.

Nach der Verkündung der Wahlergebnisse durch den Gemeindewahlausschuss und der darauf folgenden Veröffentlichung nach der städtischen Veröffentlichungssatzung wird die Wahlprüfbehörde entscheiden, ob und zu welchen Folgen dies führt. Mit dem Regierungspräsidium stehen wir selbstverständlich im direkten Austausch.

Schon jetzt hat sich die Erkenntnis verfestigt, dass die einschlägigen Dienstleister für Wahlzustellungen die Erfordernisse der Stadt Rastatt für die Kommunalwahl in Form der Kreis-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl nicht abdecken. Insofern muss bei zukünftigen Wahlen wieder mehr auf Eigenleistung durch die Verwaltung gesetzt werden.

Wir werden den Gemeindewahlausschuss in der heutigen Sitzung informieren. Wir werden Sie und die Öffentlichkeit über die städtischen Kanäle auch weiter informieren.

Freundliche Grüße

Mats Tilebein




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