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Urteil in Mädchenmordprozess

Staatsanwalt Michael Leber im goodnews4-Interview zum Mordprozess – „Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung waren ganz offensichtlich nicht gegeben“

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goodnews4-VIDEO-Interview von Nadja Milke mit Michael Leber

Baden-Baden, 30.11.2022, Bericht: Redaktion Nach der Verkündung des Urteils im Baden-Badener Mädchenmordprozess konnte sich Staatsanwalt Michael Leber im goodnews4-VIDEO-Interview gestern noch nicht festlegen, ob die Staatsanwaltschaft «wegen der Punkte, in denen es die Kammer anders gewertet hat» Rechtsmittel einlegen wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Staatsanwalt geht im goodnews4-Interview auch auf die Frage ein, weshalb gegen den nun verurteilten Mörder keine Sicherheitsverwahrung nach Verbüßung seiner Haft ausgesprochen wurde…weiterlesen mit goodnews4Plus:


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