Bebauungsplan am 17. Oktober im Bauausschuss

Stadtbild-Chef Niedermeyer kritisiert Bürgermeister Uhlig wegen Aumatt-Projekt – Schreiben an Gemeinderäte: „Auf einer Nachbesserung bestehen“

Stadtbild-Chef Niedermeyer kritisiert Bürgermeister Uhlig wegen Aumatt-Projekt – Schreiben an Gemeinderäte: „Auf einer Nachbesserung bestehen“
An Höhe und Nutzung der geplanten Bebauung in der Aumattstraße gab es viel Kritik. Foto: Archiv

Baden-Baden, 11.10.2019, Bericht: Redaktion In einem Schreiben an die Mitglieder des Bauausschusses des Baden-Badener Gemeinderats beschwert sich der Vorsitzende des Vereins Stadtbild, Wolfgang Niedermeyer, über die fehlende Umsetzung der Meinungsbildung im Bebauungsplan für den geplanten «Dienstleistungsbereich Aumattstraße».

Unmissverständlich hätten Mitglieder des Bauausschusses ihre Meinung zur Beschlussvorlage «Bebauungsplan Dienstleistungsbereich Aumattstraße» zu Protokoll gegeben. Wolfgang Niedermeyer verweist auf den Schlussabsatz mit einer Zusicherung von EBM Uhlig: «Die heutigen Beiträge würden aufgenommen und erörtert». Bei den Zwischenpräsentationen sei dann der Stand von 2018 stets erneut vorgezeigt worden, «jeweils ohne planerische Alternativen im o.a. Sinne» stellt Wolfgang Niedermeyer fest. Im Schlusssatz seines Schreibens fordert Wolfgang Niedermeyer die Gemeinderäte auf, «auf einer Nachbesserung bestehen».

Das Schreiben von Wolfgang Niedermeyer im Wortlaut:

Bebauungsplan Dienstleistungsbereich Aumattstraße

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

Sie hatten am 15.11.2018 unmissverständlich Ihre Meinung zur Beschlussvorlage «Bebauungsplan Dienstleistungsbereich Aumattstraße» (Anlage) zu Protokoll gegeben. Im Schlussabsatz steht die Zusicherung von EBM Uhlig: «Die heutigen Beiträge würden aufgenommen und erörtert». Bei den Zwischenpräsentationen wurde dann der Stand von 2018 stets erneut vorgezeigt, jeweils ohne planerische Alternativen im o.a. Sinne.

Auch die jetzt vorliegende Fassung der Beschlussvorlage für die Bauausschusssitzung am 17.10. zeigt die Planung von 2018 ohne jegliche Veränderung in Plänen und Textteil, gerade so, als ob die Sitzung vom Vorjahr und die «aufzunehmenden Beiträge» überhaupt nicht gewesen wären. Lediglich die damals noch nicht vorliegenden Gutachten: Faunistische Untersuchung, Umweltgutachten und Umweltbericht wurden nachgeschoben.

Ihre beachtenswerten Bedenken zur Baumasse und Höhenentwicklung bestehen weiter. Dies besonders im Zusammenhang mit den Ausnutzungsziffern der jetzigen Vorlage von GFZ 2,0 im Gewerbegebiet und 1,47 im Mischgebiet und den weiter zulässigen Gebäudehöhen von 26,4m als Turmbau und 16,5 m direkt an der Aumattstraße. Wir möchten Ihnen die Ausnutzungsziffer des Wettbewerbspreisträgers in Erinnerung rufen: für den Gesamtbereich des Realisierungsteils (jetziger B-Plan) war eine GFZ von 1,49 nachgewiesen. Die GFZ liegt also im Gewerbegebietsteil der Vorlage um 36% höher. Das sieht man. Vor allem der Investor wird das wohlwollend betrachten.

Wir gehen deshalb davon aus, dass Sie die «Neue» Vorlage genau wie das Vorgängermodell beurteilen und auf einer Nachbesserung bestehen. Was ist zu tun? Um die Qualität des «Städtebaulichen Entwurfs» im Bebauungsplan sicherzustellen, wurde bei Abweichungen von der Wettbewerbsidee der Gestaltungsbeirat eingeschaltet. Warum hat die Verwaltung dies bisher unterlassen? Ihren Hinweisen und Bedenken sollte endlich nachgegangen werden!


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