Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag

Verschärfte Corona-Regeln in Baden-Baden – Ab Sonntag Veranstaltungen in privaten Räumen maximal zehn Teilnehmer – Private Veranstaltungen in öffentlichen Räumen maximal 25 Teilnehmer

Verschärfte Corona-Regeln in Baden-Baden – Ab Sonntag Veranstaltungen in privaten Räumen maximal zehn Teilnehmer – Private Veranstaltungen in öffentlichen Räumen maximal 25 Teilnehmer
Auch auf Märkten gilt ab Sonntag in Baden-Baden für alle Maskenpflicht. Foto: Archiv

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
16.10.2020, 15:30 Uhr



Baden-Baden/Rastatt In einer Erklärung von heute Nachmittag kündigt das Landratsamt Rastatt für die Stadt Baden-Baden einen ganzen Katalog von Maßnahmen an, die solange gelten, bis «der Inzidenzwert in sieben aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter dem Wert von 50 liegt». Das Robert Koch-Institut hat heute für ganz Deutschland einen weiteren starken Anstieg von 7.334 Neuinfektionen gemeldet.

In Baden-Baden lag der Inzidenzwert zuletzt bei 52,6. goodnews4.de berichtete

Die Mitteilung aus dem Landratsamt Rastatt im Wortlaut:

Verschärfte Corona-Regeln im Stadtkreis Baden-Baden

(lra) Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat für das Gebiet des Stadtkreises Baden-Baden eine Allgemeinverfügung über die Beschränkung von privaten Veranstaltungen erlassen. Da die Corona-Fallzahlen im Stadtkreis Baden-Baden die sogenannte 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner von 50 überschritten hat, gelten ab Sonntag, 18. Oktober 2020, 6:00 Uhr, verschärfte Maßnahmen für die Bevölkerung, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzuschränken: Private Veranstaltungen in öffentlichen, angemieteten oder sonst zur Verfügung gestellten Räumen, beispielsweise Restaurants, Eventlocations, Vereinsheime oder Gemeindehäuser sind nur zulässig, wenn an ihnen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen.

Unter einer «privaten Veranstaltung» sind Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis zu verstehen (z.B. Hochzeiten, Geburtstage und Nachveranstaltungen zu Beerdigungen). Firmen- und Vereinsfeiern, städtische Ehrungen und ähnliche Veranstaltungen sind nicht betroffen. Die Landesregelung für Trauerfeiern und Gottesdienste bleiben unberührt. An Veranstaltungen in privaten Räumen – sowohl Innen- als auch Außenflächen - dürfen maximal 10 Personen teilnehmen.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss nun auch auf Wochenmärkten sowie Trödel- und Flohmärkten getragen werden. Sofern der besagte Inzidenzwert in sieben aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter dem Wert von 50 liegt, wird die Allgemeinverfügung wieder außer Kraft gesetzt.

Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Radfahrende und Sporttreibende sowie Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können; die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Unterdessen hat das Rathaus wieder eine Corona-Hotline eingerichtet. Diese ist am Samstag, 17. Oktober, von 10 bis 16 Uhr, erreichbar unter der Rufnummer 07221/93-0. Parallel zum Bürgertelefon ist auch eine E-Mail-Hotline geschaltet. Dort können Bürgerinnen und Bürger wichtige Fragen zur aktuellen Corona-Thematik direkt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden. Der E-Mail-Account steht ab sofort zur Verfügung und wird auch am Wochenende bearbeitet.


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