Aus dem Rathaus Baden-Baden
Vorschriften beim Einkaufen – Kunden müssen einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten
Baden-Baden, 20.03.2020, Bericht: Rathaus Alle jetzt offenen Geschäfte müssen sicherstellen, dass sich vor den Geschäften keine engen Schlangen oder Pulks bilden.
Die Kunden müssen einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Geregelt sind die Vorgaben in der entsprechenden Rechtsverordnung. Die Geschäfte selbst haben darauf zu achten, dass die erforderlichen Hygienestandards, die Steuerung des Zutritts und das Vermeiden von Warteschlangen sichergestellt sind. Zu diesem Zweck wird den Geschäften gestattet, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen.
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