Aus dem Rathaus Baden-Baden

Zinslose Stundungen für steuerpflichtige Firmen und Bürger wegen Corona-Pandemie

Zinslose Stundungen für steuerpflichtige Firmen und Bürger wegen Corona-Pandemie
Die Stadt Baden-Baden gewährt in Folge der Corona-Pandemie zinslose Stundungen für steuerpflichtige Firmen und Bürger.

Baden-Baden, 07.04.2020, Bericht: Rathaus Die Stadtverwaltung gewährt in Folge der Corona-Pandemie zinslose Stundungen für steuerpflichtige Firmen und Bürger. Das betrifft die von der Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Steuern, erhobenen Steuern.

Der betreffende Personenkreis kann ab sofort einen Antrag auf zinslose Stundung seiner Steuerzahlungen bis 31. Juli dieses Jahres stellen. Die Stundungen werden auf Antrag der Steuerpflichtigen für bis zu diesem Zeitpunkt bereits fällige (Stichtag 1. März 2020) oder fällig werdende Steuern zunächst bis zum 31. Juli 2020 zinslos gewährt.

Das entsprechende Antragsformular findet sich auf der städtischen Homepage unter formulare.virtuelles-rathaus.de und kann per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! versandt werden. Auch auf dem Postweg ist ein Versand möglich: Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Steuern, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden. Je nach Entwicklung der Corona-Pandemie besteht auch die die Möglichkeit, dass die Stundung auf Antrag über den 31. Juli 2020 hinaus verlängert werden kann. Über die Erhebung von Stundungszinsen wird gegebenenfalls dann neu entschieden. Anträge zur Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen für das laufende Jahr sind an das Finanzamt zu richten. Auch beim Finanzamt wird darüber in einem vereinfachten Verfahren entschieden. Der entsprechende Antragsvordruck ist im Internet unter fa-baden-baden.fv-bwl.de abrufbar.


Zurück zur Startseite und zu den weiteren aktuellen Meldungen.