Stuttgart, 30.04.2021, Bericht: Redaktion Auf Anfrage von goodnews4.de stellte das Kultusministerium gestern noch einmal klar, dass Schüler die Schule besuchen dürfen, wenn ihr Wohnsitz sich in einem Kreis befindet, in dem die Bundesnotbremse den Präsenzunterricht verbietet, wenn deren Schule sich in einem Kreis befindet, wo dies nicht der Fall ist.