Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

30 Verfahren zur Corona-Verordnung – Eilanträge von Hotels, Spielhallen, Restaurants – Erste Entscheidungen voraussichtlich am Freitag

30 Verfahren zur Corona-Verordnung – Eilanträge von Hotels, Spielhallen, Restaurants – Erste Entscheidungen voraussichtlich am Freitag
Nach der aktuellen Corona-Verordnung müssen Gastronomiebetriebe geschlossen bleiben. Abholung und Lieferung von Speisen sind erlaubt. Foto: Archiv

Mannheim, 05.11.2020, Bericht: Redaktion Beim Verwaltungsgerichtshof, VGH, in Mannheim «sind bisher knapp 30 Verfahren zur neuen Coronaverordnung der Landesregierung eingegangen», heißt es in einer Erklärung vom VGH Baden-Württemberg.

Es handele sich dabei überwiegend um Eilanträge. «Antragsteller sind u.a. Hotels, Spielhallen, Restaurants, Fitnessstudios, Kosmetikstudios, ein Tattoostudio, ein Prostitutionsbetrieb, eine Tanzschule, eine Wettannahmestelle, ein Berufsmusiker und Konzertveranstalter, ein Hotelgast und weitere Privatpersonen», heißt es in der Erklärung weiter.

Der VGH beabsichtige, «an diesem Freitag über erste Eilanträge zu entscheiden».


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