Aus dem Sozialministerium Baden-Württemberg
Ab heute gilt neue Corona-Verordnung – Coronavirus-Infizierte müssen „sofort“ in Quarantäne – Wichtigste Regeln hier
Bericht von Nadja Milke
28.11.2020, 00:00 Uhr
Baden-Baden Ab Samstag, 28. November 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung «Absonderung».
Nach der neuen Verordnung müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten «sofort und ohne Umwege nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und dort möglichst keinen Besuch empfangen». Dies teilte das Sozialministerium Baden-Württemberg gestern mit. Die Regelung gilt für Krankheitsverdächtige, positiv getestete Personen und deren Haushaltsangehörige sowie die jeweiligen engen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.
«Die Quarantäne ist aus infektiologischer Sicht eine entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher Infektionsketten und damit zum Schutz aller Menschen schnellstmöglich umzusetzen», wird Gesundheitsminister Manne Lucha in der Erklärung zitiert.
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