Gerichtsentscheidung
AfD dabei – FDP muss beim SWR draußen bleiben – Eilantrag auch in zweiter Instanz abgelehnt

Stuttgart, 17.02.2026, Bericht: Redaktion Zorn und Enttäuschung dürften sich bei Hans-Ulrich Rülke nicht legen. Die SWR-Talk-Show zur Landtagswahl wird ohne die FDP, aber mit der AfD stattfinden goodnews4.de berichtete.
Ein Eilantrag der FDP wurde auch in der zweiten Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof abgelehnt. Zum goodnews4-Wahl-Talk war Hans-Ulrich Rülke jedoch wie die anderen Spitzenkandidaten aller im Landtag vertretenen Parteien eingeladen.
Im Gespräch mit Christian Frietsch hatte der FDP-Landeschef noch leise Hoffnung geäußert, dass sich der Wind noch drehen könnte zugunsten einer schwarz-gelben Koalition. Nach der nun fehlenden Sichtbarkeit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk könnte sich die Lage für die Liberalen Richtung Worst Case drehen. Mit einem Ergebnis von unter fünf Prozent würde es im Stammland der FDP im Landtag keine Zukunft geben für die Liberalen.
Der anpassungsfähige SWR wählt für die Sendung «Die Debatte – wer überzeugt Baden-Württemberg?» ein Format nur mit CDU, Grünen und AfD. Die SPD hatte zuletzt 8 Prozent bei der Sonntagfrage erreicht, die FDP 5 Prozent und muss nach der SWR-Planung nun erst Recht mit einem Ergebnis von unter 5 Prozent rechnen, da es wohl auf einige hundert oder tausend Stimmen ankommt.
Die Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Februar 2026 im Wortlaut:
Die TV-Sendung «Die Debatte – wer überzeugt Baden-Württemberg?» kann wie vom SWR geplant am 24.02.2026 nur unter Beteiligung der Spitzenkandidaten von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD stattfinden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit heutigem Beschluss die Beschwerde der FDP gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.02.2026 zurückgewiesen. Die Eilanträge der FDP haben somit auch in der zweiten Instanz keinen Erfolg.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 12.02.2026 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mehrere Eilanträge der FDP im Zusammenhang mit der Sendung «Die Debatte – wer überzeugt Baden-Württemberg?» (in der Medienberichterstattung auch als «SWR-TV-Triell» bezeichnet) abgelehnt. Die FDP wollte erreichen, dass auch der Spitzenkandidat der FDP an der am 24.02.2026 zur Ausstrahlung geplanten Diskussionssendung zwischen den Spitzenkandidaten der CDU, des Bündnis90/Die Grünen sowie der AfD, teilnehmen kann. Für den Fall der Ablehnung dieses Antrags begehrte die FDP die Ausladung des AfD-Kandidaten, hilfsweise die Sendung abzusagen oder die geplante Sendung mindestens eine Woche vor der weiter geplanten Sendung «Die Wahlarena» am 26.02.2026 auszustrahlen. Bei der am 26.02.2026 geplanten Sendung die «Wahlarena» sind neben der FDP Vertreter von allen Parteien eingeladen, die bei der Landtagswahl am 08.03.2026 realistische Chancen auf einen Einzug in den Landtag haben.
Die gegen den Beschluss des VG Stuttgart gerichtete Beschwerde der FDP hat der VGH nun in der zweiten Instanz vollumfänglich zurückgewiesen. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs
Die FDP hat nach dem maßgeblichen Grundsatz der «abgestuften Chancengleichheit» keinen Anspruch auf Einbeziehung in die am 24.02.2026 geplante Sendung «Die Debatte – wer überzeugt Baden-Württemberg?».
Seit der vergangenen Landtagswahl ist es zu erheblichen politischen Gewichtsverschiebungen zwischen den Parteien – insbesondere auch der AfD im Verhältnis zur FDP – gekommen. Dies spiegelt sich über einen längeren Zeitraum in den Umfrageergebnissen mehrerer renommierter Meinungsforschungsinstitute und auch den Wahlergebnissen auf Bundesebene wider. Die Unterschiede in der politischen Bedeutung sind zwischen den eingeladenen Parteien und der FDP danach so groß, dass sie in Abwägung mit der Rundfunkfreiheit des SWR die vollständige Nichtberücksichtigung des Spitzenkandidaten der FDP bei der Sendung «Die Debatte» rechtfertigen. Die Chancengleichheit der FPD ist dabei durch ihre Teilnahme an der nachfolgenden zweiten zentralen Sendung der Vorwahlberichterstattung des SWR «Die Wahlarena» sichergestellt. Ferner liegt der Debattensendung ein schlüssiges und von dem SWR folgerichtig umgesetztes Sendungskonzept zugrunde, das eine Beschränkung der Teilnehmerzahl erfordert.
Soweit die FDP in ihrer Beschwerdebegründung darauf abstellt, dass die AfD keine «faktische Machtperspektive» habe in ein «herausgehobenes Staatsamt» gewählt zu werden, und deswegen nicht eingeladen werden dürfe, ist eine solche Differenzierung nicht zwingend und entspricht auch nicht dem Sendekonzept des SWR für die Sendung «Die Debatte». Ausreichend ist, dass der SWR die AfD unter dem Gesichtspunkt des voraussichtlich «prägenden politischen Einflusses» als gegebenenfalls größte Oppositionsfraktion berücksichtigt hat.
Auch die weiteren Anträge der FDP (auf Nichtbeteiligung der AfD, Absage der Sendung, Vorverlegung der Sendung) haben keinen Erfolg, weil eine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit nicht vorliegt.
Der Beschluss ist unanfechtbar (1 S 306/26).
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