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Einstweilige Anordnung gegen die Stadt Bühl gefordert

AfD darf nicht ins Bürgerhaus in Bühl – Eilantrag vor Verwaltungsgericht Karlsruhe gescheitert

AfD darf nicht ins Bürgerhaus in Bühl – Eilantrag vor Verwaltungsgericht Karlsruhe gescheitert
Die Beteiligten können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen. Foto: Archiv

Bild Christian Frietsch Bericht von Christian Frietsch
12.11.2020, 18:15 Uhr



Karlsruhe Mit einem Eilantrag zur Nutzung des Bürgerhauses Neuer Markt für eine AfD-Veranstaltung in Bühl scheiterte die Alternative für Deutschland vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. «Aufgrund des rapiden Anstiegs der Corona-Infektionen im Landkreis Rastatt» habe die Stadt den Vertrag am 29. Oktober 2020 für eine AfD-Veranstaltung außerordentlich gekündigt, teilt das Verwaltungsgericht mit.

Dagegen wehrte sich die AfD-Bundestagsfraktion.


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