Alarmstufe ab heute

Alarmstufe ab sofort auch in den Schulen – Maskenpflicht für Schüler und Lehrer

Alarmstufe ab sofort auch in den Schulen – Maskenpflicht für Schüler und Lehrer
Ab heute gilt die Maskenpflicht auch wieder in den Klassenzimmern. Foto: Archiv

Stuttgart, 17.11.2021, Bericht: Redaktion Fehlende Weitsicht führt nun zwangsläufig zu reflexartigen Reaktionen auch des Kultusministeriums.

Die Schüler in Baden-Baden und im Landkreis Rastatt müssen wie alle anderen Schüler im Land schon heute wieder Masken am Platz tragen. . goodnews4.de berichtete. Es habe oberste Priorität zu verhindern, dass unser Gesundheitssystem überlastet werde, erklärte Kultusministerin Theresa Schopper gestern. Mit der Alarmstufe greife das automatische Sicherungssystem. «Die Alarmstufe bedeutet für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrkräfte, dass die Maske auch am Platz getragen werden muss. Es hat oberste Priorität zu verhindern, dass unser Gesundheitssystem überlastet wird. Deswegen haben wir das automatische Sicherungssystem installiert, das jetzt greift», wird die Ministerin in der Erklärung ihres Ministeriums zitiert. Sie appelliert deswegen an die Erwachsenen, sich impfen zu lassen: «Die Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren machen es uns vor. Die Quote der vollständig Geimpften unter 18 Jahren liegt schon bei 40 Prozent, obwohl erst seit August eine Impfempfehlung vorliegt. Liebe Erwachsene, folgen Sie deswegen dem Beispiel unserer Schülerinnen und Schüler und lassen sich zu ihrem Schutz und zum Schutz der Menschen um Sie herum impfen.»

Regelungen für Veranstaltungen außerhalb der Schulen

Für schulische Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden wie zum Beispiel Museums- oder Theaterbesuche gelten die Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes. Diese schreibt beispielsweise für den Besuch in Museen, bei Ausstellungen oder Veranstaltungen die 2G-Regel vor. Das bedeutet für Schulen, dass nur noch geimpfte oder genesene Lehrkräfte beziehungsweise Begleitpersonen die Schülerinnen und Schüler bei Veranstaltungen außerhalb der Schule begleiten können. Für Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gibt es hingegen keine Änderungen. Sie können in allen Stufen teilnehmen, sie benötigen also in der Warnstufe keinen PCR-Testnachweis und können in der Alarmstufe auch teilnehmen, wenn sie nicht immunisiert sind.

 

Regelungen für Veranstaltungen in den Schulen

Für den Zutritt zu den Schulen und für die Teilnahme an Veranstaltungen in Schulen gilt unabhängig von der jeweiligen Stufe die 3G-Regelung. Das bedeutet der Zutritt ist nur immunisierten Personen oder mit negativem Testergebnis möglich, wobei ein negativer Antigentest ausreicht. Dies gilt auch in der Alarmstufe. Zudem gelten die Regelungen der Corona-Verordnung Schule zur Maskenpflicht. Dabei ist zu beachten, dass das 2G-Optionsmodell an Schulen nicht gilt. Auf die Maske kann also auch dann nicht verzichtet werden, wenn nur immunisierten Personen Zutritt gewährt wird. Diese Regelungen zum Zutritt und zur Maskenpflicht gelten auch für Elternabende, Konferenzen und Gremiensitzungen, die in der Schule stattfinden.

PDF Corona-Verordnung Schule


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