Baden-Badener Hakenkreuz-Affäre

Amtsgericht fasst neuen Beschluss gegen ehemaligen Baden-Badener Stadtrat – Tagessätze reduziert

Amtsgericht fasst neuen Beschluss gegen ehemaligen Baden-Badener Stadtrat – Tagessätze reduziert
Foto: Archiv

Baden-Baden, 08.11.2023, Bericht: Redaktion Das Amtsgericht Baden-Baden befasste sich erneut mit dem der «Hakenkreuz-Affäre» des ehemaligen Baden-Badener Stadtrats Martin Kühne.

Wie das Gericht gestern mitteilte, hat das Amtsgericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss vom 25. Oktober 2023 über die Höhe des Tagessatzes entschieden und diese nach den Einkommensverhältnissen des Angeklagten herabgesetzt. Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft hätten zuvor ihre Zustimmung zu einer Entscheidung «im Beschlusswege» erteilt. Gegen den Beschluss über die Höhe des Tagessatzes könne binnen einer Woche ab Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden.

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Der ehemalige Stadtrat der AfD hatte im Parkhaus der Caracalla Therme Hakenkreuze auf Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gemalt. Der Stadtrat war kurz nach dem Bekanntwerden der Vorgänge aus der AfD ausgetreten und auch aus dem Baden-Badener Gemeinderat ausgeschieden.

 

Das Amtsgericht Baden-Baden hatte gegen den Angeklagten am 10. August wegen zweier Vergehen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen erlassen. Hiergegen hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt und diesen nachfolgend auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt. Durch die Beschränkung des Einspruchs auf die Höhe der einzelnen Tagessätze ist der Strafbefehl hinsichtlich des Schuldspruchs zu den durch den Strafbefehl geahndeten Taten und hinsichtlich der Anzahl der Tagessätze rechtskräftig geworden.

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