Schuldspruch rechtskräftig

Voraussichtlich kein Prozess in Baden-Badener „Hakenkreuz-Affäre“ – Verteidiger habe „Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt“

Voraussichtlich kein Prozess in Baden-Badener „Hakenkreuz-Affäre“ – Verteidiger habe „Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt“
Foto: Archiv

Baden-Baden, 21.09.2023, 12:45 Uhr, Bericht: Redaktion Im Zusammenhang mit der «Hakenkreuz-Affäre» wird es aller Voraussicht nach nicht zu einer Verhandlung kommen. goodnews4.de berichtete. Der Verteidiger des Angeklagten habe «den Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Baden-Baden vom 10.08.2023 auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt», teilte das Gericht heute Mittag mit.

Dabei handelt es sich um den Baden-Badener Stadtrat Martin Kühne, AfD, dem vorgeworfen wird, mehrere Autos in einer Bade-Badener Parkgarage mit Hakenkreuzen bemalt zu haben. Martin Kühne ist trotz seiner Rücktrittserklärung weiterhin Stadtrat im Baden-Badener Gemeinderat. Dieser entscheidet erst am kommenden Montag, ob Martin Kühne aus dem Gemeinderat ausscheiden wird.

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Durch die Beschränkung des Einspruchs des Angeklagten auf die Höhe der einzelnen Tagessätze werde «der Strafbefehl hinsichtlich des Schuldspruchs zu den durch den Strafbefehl geahndeten Taten und hinsichtlich der Anzahl der Tagessätze rechtskräftig», ließ das Gericht wissen. Eine Geldstrafe setzt sich aus der Anzahl der Tagessätze und ihrer Höhe zusammen.

 

Das Amtsgericht Baden-Baden hatte gegen den Angeklagten am 10. August 2023 wegen zweier Vergehen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen erlassen. Über die Höhe des Tagessatzes kann das Gericht im Beschlusswege ohne Hauptverhandlung entscheiden, wenn Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft dem Gericht gegenüber ihre Zustimmung erteilen.

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