Leopoldsplatz-Affäre

Auftragsvergabe für Baden-Badener Leopoldsplatz gestoppt - Rathaus nimmt Stellung zu Regelungen für Geschenkeannahme

Auftragsvergabe für Baden-Badener Leopoldsplatz gestoppt - Rathaus nimmt Stellung zu Regelungen für Geschenkeannahme
Der Bauausschuss und der Hauptausschuss des Baden-Badener Gemeinderats trafen sich am Dienstag zu einer Sondersitzung. Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden, 30.08.2017, 00:00 Uhr, Bericht: Christian Frietsch Eine Überraschung gab es gestern Abend im Baden-Badener Rathaus nicht. In einer gemeinsamen Sitzung informierte Bürgermeister Alexander Uhlig Bauausschuss und Hauptausschuss. Das Verfahren, das die Vergabe des Auftrags für den zweiten Bauabschnitt des Leopoldsplatzes einleiten sollte, ist aufgehoben.

Schon am 18. August hatte goodnews4.de berichtet, dass nur zwei Angebote mit 4,6 und 4,2 Millionen Euro bei der EU-weiten Ausschreibung eingegangenen waren. Das günstigere Angebot stammt von dem bereits mit dem ersten Bauabschnitte beauftragten Unternehmen Weiss, das ein gemeinsames Angebot mit einem Partner vorgelegt hatte. Beide Angebote liegen damit weit über dem Doppelten der angenommenen Summe von 1,7 Millionen Euro. Angeblich soll Bürgermeister Alexander Uhlig die Ausschreibung bereits Mitte des Monats aufgehoben haben. Bei der umstrittenen Betonlösung für die Oberfläche des Leos soll es angeblich bleiben.

Die Baden-Badener, insbesondere die Geschäftsleute um den Leopoldsplatz werden vermutlich schon heute erfahren, wie lange sich der Bau am Baden-Badener Paradeplatz durch eine erneute Ausschreibung nun verzögern wird. Dies soll heute auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben werden. Nach einer ersten Kostenexplosion hatte die Gemeindeprüfungsanstalt der Stadt Baden-Baden ein ziemlich niederschmetterndes Zeugnis über die Umstände der Auftragsvergabe ausgestellt. goodnews4.de berichtete. Nun droht dem Rathaus wohl weiterer Ärger. Nach Recherchen von goodnews4.de wurden Hinweise bekannt, die auf Korruption und Preisabsprachen über wohl längere Zeiträume hinweisen. goodnews4.de berichtete. Für die im Baden-Badener Rathaus hauptverantwortliche CDU meldete sich Stadtrat Klaus Bloedt-Werner zu Wort. Dieser forderte in einem Schreiben an die Oberbürgermeisterin Maßnahmen gegen das «Online-Portal», das die Korruptionsvorwürfe veröffentlichte. goodnews4.de berichtete.

Eine Anfrage von goodnews4.de an Bürgermeister Alexander Uhlig zu den gültigen Regelungen zur Annahme von Zuwendungen durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung beantwortete das Baden-Badener Rathaus gestern.

goodnews4: Bis zu welcher Höhe ist die Annahme von Geschenken durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung zulässig?

Alexander Uhlig: Die Wertgrenze von 15,00 Euro darf nicht überschritten werden.

goodnews4: Gibt es eine Informationspflicht bei der Annahme von Geschenken und geldwerter Vorteile?

Alexander Uhlig: Als genehmigt gelten grundsätzlich (ohne Informationspflicht), einmalige geringwertige, nach allgemeiner Auffassung nicht zu beanstandende Aufmerksamkeiten bis zu einer Wertgrenze von 15,00 Euro.
Aber es ist die Annahme geringwertiger Zuwendungen abzulehnen, wenn es sich um wiederholte Zuwendungen von «Dauerkunden» der Verwaltung, etwa anlässlich verschiedener Vorsprachen, handelt.
Falls doch Geld und Geldwerte u.a. übersandt werden, ist über diese und über das Angebot von Geldzuwendungen, mit denen möglicherweise dienstliche Handlungen beeinflusst werden sollen, ein eigehender schriftlicher Vermerk anzufertigen, ggf. unter Benennung von Zeuginnen/Zeugen.
Der Vorgang ist mit allen Unterlagen (Geld, Antragsvorgang, Akte, Gutscheine, Eintrittskarten etc.) dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen.
In Zweifelsfällen entscheiden die zuständigen Stellen, ob eine Zuwendung ausnahmsweise angenommen werden darf, unter Einschaltung des Vorgesetzten (Informationspflicht des Mitarbeiters an Vorgesetzten).

goodnews4: Müssen sich die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Baden-Baden nach einem vorliegenden Verhaltenskodex oder Compliance-Regeln bei der Vergabe von Aufträgen richten?

Alexander Uhlig: In der internen Dienstanordnung der Stadt Baden-Baden zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption sind Verhaltensregeln (Kodex) hierzu geregelt.


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