Sanktionen der Landesregierung

Bußgeld für Maskenverweigerer auf 100 Euro angehoben – Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, Haltestellen und Bahnhöfen

Bußgeld für Maskenverweigerer auf 100 Euro angehoben – Maskenpflicht in Bussen, Bahnen, Haltestellen und Bahnhöfen
Die Bußgelduntergrenze bei Verstößen gegen die Maskenpflicht wurde von 25 auf 100 Euro angehoben. Foto: Archiv

Stuttgart, 22.08.2020, Bericht: Redaktion Die Maskenpflicht im Nahverkehr sei ein wichtiger Baustein gegen die Ausbreitung des Coronavirus, heißt es seitens der Landesregierung. «Maskenverweigerer müssen künftig mit höheren Strafen rechnen», droht die Regierung Sanktionen an.

Die weitere Mitteilung aus dem Staatsministerium im Wortlaut:

Das Land hat die Bußgelduntergrenze bei Verstößen gegen die Maskenpflicht von 25 auf 100 Euro angehoben.

Die Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln können durch konsequentes Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung das Infektionsrisiko wirksam senken. Verkehrsminister Winfried Hermann und Sozialminister Manne Lucha erinnerten gemeinsam an die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen sowie in Bahnhöfen, an Haltestellen und auf Bahnsteigen. Gerade angesichts einer möglichen zweiten Infektionswelle müsse alles getan werden, um die Risiken einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) zu verkleinern, betonten die beiden Minister. Da sich aber ein wachsender Teil der Fahrgäste nicht an die Maskenpflicht hält, hat das Land die Untergrenze für Bußgelder bei Verstößen angehoben.

 

Bei fehlendem Mund-Nasenschutz (MNS) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) konnte bislang ein Bußgeld zwischen 25 und 250 Euro auferlegt werden. Angesichts der zunehmenden Nachlässigkeit und bisweilen mutwilligen Disziplinlosigkeit beim Befolgen der Maskenpflicht im ÖPNV wurde die Untergrenze des Bußgeldes nun deutlich erhöht: Künftig werden mindestens 100 Euro fällig. Der maximale Betrag von 250 Euro hat Bestand. Die Polizei kontrolliert gleichzeitig verstärkt die Maskenpflicht im ÖPNV.


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