Auswirkung der Schulschließungen

Corona-Bonus für Abschlussklassen der Realschulen – Ausgewählte Note zählt doppelt

Corona-Bonus für Abschlussklassen der Realschulen – Ausgewählte Note zählt doppelt
Die fächerübergreifende Kompetenzprüfung wäre ohne die Corona-Pandemie Teil der Realschulabschlussprüfung gewesen.

Bild Reyhan Celik Bericht von Reyhan Celik
10.07.2020, 00:00 Uhr



Baden-Baden/Stuttgart Eine gute Nachricht gab es für die Realschüler der Abschlussklassen in ganz Baden-Württemberg. Zur Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen, erhielten sie einen Auszug aus der «Ersten Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung».

Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Schüler an die Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse anschließend «unter den für das Bestehen der Realschulabschlussprüfung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden ein Fach oder einen Fächerverbund, dessen Note bei der Berechnung des Durschnitts aus den Noten der maßgebenden Fächer und Fächerverbünde doppelt gewichtet wird», wählen. Diese Note wird «in die Berechnung des Durchschnitts aus den Noten der Kernfächer einbezogen» und von den Schülern «spätestens am zweiten Unterrichtstag nach der Bekanntgabe» benannt.

«Aufgrund der landesweiten pandemiebedingten Schulschließungen mussten wir in allen zentralen Prüfungen Anpassungen vornehmen, um darauf zu reagieren, dass über einen längeren Zeitraum kein Unterricht stattfinden konnte», erklärte das Kultusministerium auf goodnews4-Anfrage. «Die fächerübergreifende Kompetenzprüfung ist eine Gruppenprüfung, bei der mehrere Schülerinnen und Schüler gleichzeitig geprüft werden. Dies setzt eine gemeinsame, intensive Vorbereitung unter den Schülerinnen und Schülern voraus, die gemeinsam ein Thema erarbeiten. Dies konnte in diesem Jahr aufgrund der Einschränkungen nicht gewährleistet werden. Deshalb musste die fächerübergreifende Kompetenzprüfung entfallen.» Die von den Schülern gewählte Note soll dazu dienen, die Note für «die fächerübergreifende Kompetenzprüfung zu kompensieren und gleichzeitig den Schülern eine faire Lösung als Ersatz anzubieten».

Enttäuscht dürften die Abiturienten sein, denn für sie gilt die Regel nicht. Das Kultusministerium erklärte, dass diese Regelung «mit der fächerübergreifenden Kompetenzprüfung, die Teil der Realschulabschlussprüfung ist,» zusammenhängt. Diese Prüfung ist nur Bestandteil der Realschulabschlussprüfung und nicht Teil des Abiturs. Daher könne diese Regelung nach Angabe des Kultusministeriums auch nur bei der Realschulabschlussprüfung angewendet werden. Die diesjährige Sondersituation sei jedoch auch bei den anderen Prüfungen berücksichtigt worden.


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