Aus dem Klinikum Mittelbaden

Corona-Regeln für Klinik-Besucher in Baden-Baden, Rastatt und Bühl – Kindern oder Jugendlichen nicht erlaubt

Corona-Regeln für Klinik-Besucher in Baden-Baden, Rastatt und Bühl – Kindern oder Jugendlichen nicht erlaubt
Foto: goodnews4-Archiv

Baden-Baden/Rastatt/Bühl, 18.07.2020, Bericht: Klinikum Mittelbaden In den Kliniken Baden-Baden Balg, Bühl und Rastatt des Klinikums Mittelbaden gelten weiterhin, Corona bedingt, eingeschränkte Besuchsregelungen. Pro Patient ist ein Besuch durch eine Person am Tag - im Zeitfenster von 12 und 19 Uhr - erlaubt.

Besucher müssen den Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten und einen Mund-Nasenschutz tragen.

Eine Begleitperson, zum Beispiel für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Demenz, ist ebenfalls zulässig. Das Klinikum bittet um Verständnis, dass es, nach wie vor, Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren keine Besuche ermöglichen kann.

In der Klinik für Kinder und Jugendliche in Balg ist ein Besuch pro Tag ohne Zeitfenster möglich.

Patienten, die eine Ambulanz aufsuchen bzw. stationär aufgenommen werden, ist der Zugang in die Kliniken jederzeit möglich. Sofern es sich um Kinder und Jugendliche handelt, ist eine Begleitperson ebenfalls zugelassen und auch notwendig. Bei Patienten mit eingeschränkter Mobilität ist ebenfalls eine Begleitperson zugelassen. Als solche ist auch ein evtl. benötigter Dolmetscher gestattet.

Alle Besucher müssen sich im Eingangsbereich der Kliniken anmelden und einen Selbsterklärungsbogen ausfüllen, um sicherzustellen, dass eine aktive COVID-Erkrankung ausgeschlossen ist bzw. keine Symptome hierfür vorliegen. Für den Fall einer notwendigen Rückmeldung werden die Kontaktdaten aufgenommen.


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