Energiekrise

Das sind die zwei Schritte der Gas-Hilfen – Im Dezember einmalige Geldzahlung – Danach ein Preisdeckel

Das sind die zwei Schritte der Gas-Hilfen – Im Dezember einmalige Geldzahlung – Danach ein Preisdeckel
Versorger, wie die Stadtwerke Baden-Baden sollen die Monatsrechnung für Gas und Fernwärme bei einer staatlichen Stelle einreichen. Foto: Archiv

Baden-Baden, 11.10.2022, Bericht: Redaktion Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission veröffentlichte gestern ein Entlastungsverfahren, das in zwei Schritten erfolgen soll.

Vereinfacht gesagt, gibt es eine Einmalzahlung und danach einen Preisdeckel. Die genaue administrative Umsetzung ist noch unklar. Dem Zwischenbericht zufolge sollten die Versorger aller Kunden, in Baden-Baden also die Stadtwerke, mit einem sogenannten «Standard-Lastprofil» die Monatsrechnung bei einer staatlichen Stelle einreichen. Neben den Gas- sollen auch die Fernwärme-Rechnungen beglichen werden. Eine Abrechnung nach Verbrauch solle es nicht geben, soll es in dem Bericht heißen. Ob dies nun so umgesetzt wird, entscheidet die Bundesregierung.

1. Schritt: Der Staat übernimmt für den Monat Dezember die Abschlagszahlung. Diese Übernahme gilt nicht nur die Gaskunden, sondern auch die Kunden von Fernwärme können mit dieser einmaligen Entlastung rechnen. Nach dem gestern präsentierten Zwischenbericht gilt dies nicht für Industrie und Kraftwerke zur Stromerzeugung.

 

2. Schritt: Anfang März soll bis mindestens Ende April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse eingeführt werden. Diese geht von einer Grundmenge an Gas einen staatlich garantierten Bruttopreis vor. Inklusive aller auch staatlich veranlassten Preisbestandteile soll dies 12 Cent pro Kilowattstunde vorsehen. Das Grundkontingent soll 80 Prozent des Verbrauchs betragen. Bezugsgröße ist die Abschlagszahlung für September 2022.


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