Urteil rechtskräftig

Doch keine Verhandlung – Ehemaliger Polizeibeamter hat Berufung zurückgenommen

Doch keine Verhandlung – Ehemaliger Polizeibeamter hat Berufung zurückgenommen
Foto: Archiv

Baden-Baden, 16.01.2025, Bericht: Redaktion Monatelang verhandelte das Landgericht Karlsruhe vor zwei Jahren wegen Korruption, Betrugs, Geheimnisverrats und anderer Delikte gegen einen Richter, einen Autohändler und einen ehemaligen Polizeibeamten. Der Polizeibeamte war auch als Vorstand eines Baden-Badener Fußballvereins tätig.

Der ehemalige Polizist war zunächst durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 10. Januar 2023 unter anderem wegen Vorteilsgewährung in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil war er in Revision gegangen und hatte teilweise Erfolg.

 

Der Bundesgerichtshof hatte zwar den Schuldspruch aufrechterhalten, jedoch zu Art und Höhe der Strafe das Urteil des Landgerichts Karlsruhe aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Baden-Baden verwiesen. Dieses verurteilte den Angeklagten im vergangenen August zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen, wovon 60 Tagessätze als vollstreckt galten. Gegen die Strafhöhe ging der Ehemalige Polizist in Berufung. Die Verhandlung war für heute Terminiert vor dem Landgericht Baden-Baden terminiert.

Gestern teilte das Gericht mit: «Der Angeklagte hat seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht Baden-Baden vom 05.08.2024 zurückgenommen». Das Urteil des Amtsgerichts Baden-Baden sei damit rechtskräftig.

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