OB-Wahl Baden-Baden 2026
Fahrplan für die OB-Wahl in Baden-Baden – Stellenausschreibung schon am 23. Dezember

Baden-Baden, 06.12.2025, Bericht: Redaktion Am Montag, den 15. Dezember, soll der Fahrplan für die Oberbürgermeisterwahl vom Gemeinderat in einer öffentlichen Sitzung im Baden-Badener Rathaus beschlossen werden.
Der erste Wahlgang soll gemeinsam mit der Landtagswahl am 8. März 2026 stattfinden. Falls keiner der Bewerber die absolute Mehrheit erreicht, wird eine Stichwahl zwei Wochen später stattfinden. Die Vorstellung der Kandidaten soll am 26. Februar im Kurhaus erfolgen. Die Stellenausschreibung soll am 23. Dezember im Staatsanzeiger und in der Gesamtausgabe Karlsruher Zeitung Badischen Neuesten Nachrichten veröffentlicht werden. Ebenso auf der Webseite und den sonstigen Medien der Stadt Baden-Baden. Ausschreibung zur OB-Wahl 2022
Beschlussvorlage
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates am Montag, 15. Dezember 2025, 17.00 Uhr im Gemeinderatssaal des Rathauses
TOP 6 Oberbürgermeisterwahl 2026
a) Wahltermin
b) Bewerbervorstellung
c) Stellenausschreibung
d) Bildung des Gemeindewahlausschusses
Beschlussvorschlag
a) Die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters der Stadt Baden-Baden findet am Sonntag, 08.03.2026, statt. Falls eine Stichwahl erforderlich wird, findet diese am Sonntag, 22.03.2026, statt.
b) Den durch Beschluss des Gemeindewahlausschusses zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird Gelegenheit gegeben, sich den Bürgerinnen und Bürgern öffentlich vorzustellen. Die Versammlung findet am Donnerstag, 26.02.2026, um 19:30 Uhr im Bénazet-Saal des Kurhauses Baden-Baden statt.
c) Die Stellenausschreibung zur Oberbürgermeisterwahl 2026 wird am 23.12.2025 gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, in der Gesamtausgabe der Badischen Neuesten Nachrichten sowie auf der Homepage der Stadt Baden-Baden und in den sozialen Medien der Stadt Baden-Baden veröffentlicht werden. Es gelten die in der Anlage 1 genannten Bewerbungsfristen.
d) Der Gemeinderat setzt die Anzahl der Beisitzerinnen und Beisitzer im Gemeindewahlausschuss auf sieben fest und beschließt die Besetzung gemäß Anlage 2.
Begründung
Nachdem der Antrag des amtierenden Oberbürgermeisters, wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt zu werden, positiv beschieden worden ist, endet seine Amtszeit mit Ablauf des 31.12.2025. Infolgedessen ist nun eine Wahl und ggf. eine Stichwahl abzuhalten.
Hierzu muss der Gemeinderat folgende Beschlüsse fassen:
1. Datum der Wahl und einer eventuellen Stichwahl
2. Veröffentlichung der Stellenausschreibung
3. Vorstellungsveranstaltung für Bewerberinnen und Bewerber
4. Besetzung des Gemeindewahlausschusses.
1. Wahltermin
Die Amtszeit des amtierenden Oberbürgermeisters endet mit Ablauf des 31.12.2025. Die Wahl ist spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle durchzuführen, also spätestens am Sonntag, dem 29.03.2026 (§ 47 Abs. 1 Satz 1 zweite Alternative Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), eine erforderliche Stichwahl findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Hauptwahl statt (§ 45 Abs. 2 GemO).
Nach § 2 Abs. 2 des baden-württembergischen Kommunalwahlgesetzes (KomWG) bestimmt bei Gemeindewahlen, außer der Gemeinderatswahl, der Gemeinderat den Wahltag. Der Wahltag muss ein Sonntag sein (§ 2 Abs. 3 KomWG). Am Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Totengedenktag sowie an gesetzlichen Feiertagen dürfen keine Wahlen durchgeführt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Oberbürgermeisterwahl zeitgleich mit der Landtagswahl am 08.03.2026 und eine eventuell erforderliche Stichwahl am 22.03.2022 durchzuführen. Am Wahltag 08.03.2026 müsste dann zuerst die Auszählung der Landtagswahl erfolgen und direkt im Anschluss die Auszählung der Oberbürgermeisterwahl.
2. Stellenausschreibung
Ausgehend vom Wahlsonntag, 08.03.2026, muss die Ausschreibung nach § 47 Abs. 2 GemO spätestens am Donnerstag, dem 08.01.2026 ausgeschrieben werden. Die Stellenausschreibung soll im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und in der Gesamtausgabe der Badischen Neuesten Nachrichten erscheinen. Der Entwurf der Stellenausschreibung ist als Anlage 1 beigefügt.
3. Bewerbervorstellung
Nach § 47 Abs. 2 GemO kann den Bewerberinnen und Bewerbern, deren Bewerbungen vom Gemeindewahlausschuss zugelassen worden sind, Gelegenheit gegeben werden, sich den Bürgerinnen und Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Da davon ausgegangen werden kann, dass in der Bevölkerung ein großes Interesse an einer solchen Bewerbervorstellung besteht, wird vorgeschlagen, diese wie auch schon bei den letzten Oberbürgermeisterwahlen wieder durchzuführen. Die Bewerbervorstellung soll am Donnerstag, den 26.02.2026, um 19:30 Uhr im Bénazet-Saal des Kurhauses Baden-Baden stattfinden. Die Bewerbervorstellung soll per «Livestream» übertragen werden.
4. Bildung des Gemeindewahlausschusses
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt nach § 11 KomWG die Leitung der Gemeindewahlen. Er besteht aus der Oberbürgermeisterin bzw. dem Oberbürgermeister als Vorsitzender bzw. Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertretungen wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Der Gemeindewahlausschuss beschließt über die Zulassung der eingereichten Bewerbungen und stellt das amtliche Wahlergebnis fest.
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 KomWG der Oberbürgermeister. Abweichend von der Regelbestimmung des § 11 Abs. 2 Satz 1 KomWG ist vom Gemeinderat eine Vorsitzende bzw. ein Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses und eine Stellvertretung aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten zu wählen.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Ersten Bürgermeister Alexander Wieland als ständigen allgemeinen Stellvertreter des Oberbürgermeisters zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zu wählen. Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Dr. Krammerbauer als für das Wahlamt zuständigen Dezernenten zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zu wählen. Sollte einer oder beide Bürgermeister verhindert sein, werden als weitere Stellvertretungen der erste ehrenamtliche Oberbürgermeisterstellvertreter Herr Ansgar Gernsbeck und der Rechtsamtsleiter Herr Achim Schick vorgeschlagen.
Damit jede Fraktion die Möglichkeit erhält, eine Beisitzerin bzw. einen Beisitzer für den Gemeindewahlausschuss zu stellen, sollen entsprechend der Anzahl der Fraktionen sieben Beisitzerinnen bzw. Beisitzer bestellt werden. Der Besetzungsvorschlag ist als Anlage 2 beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf Stellenausschreibung
Stadt BADEN-BADEN
Die Stelle des
Oberbürgermeisters (m/w/d)
des Stadtkreises Baden-Baden (ca. 58.000 Einwohner) ist aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Der Amtsantritt und die Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Wahl findet am Sonntag, 08.03.2026, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 22.03.2026, statt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger [m/w/d]), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen.
Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Dienstag 10.02.2026, 18:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Um- schlag mit der Aufschrift «Oberbürgermeisterwahl» z. Hd. der/des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden, eingereicht werden.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
- Hundert (100) Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung der Bewerbung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern; Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadt Baden-Baden kostenfrei ausgegeben. Sie können auf Anforderung und ohne Verpflichtung auf Kostenübernahme auch als Druckvorlage oder elektronisch bereitgestellt werden;
- eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
- eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d) auf amtlichem Vordruck, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt;
- Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (w/m/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes).
Die Bewerber (m/w/d) erhalten die Möglichkeit, sich in einer öffentlichen Versammlung am 26.02.2026, 19:30 Uhr im Bénazet-Saal des Kurhauses Baden-Baden vorzustellen.
Anlage 2 Besetzungsvorschlag Gemeindewahlausschuss
Gemeindewahlausschuss für die Oberbürgermeisterwahl 2026
Stand: 02.12.2025
Vorsitz: Alexander Wieland (Erster Bürgermeister)
Stellvertretung (in der genannten Reihenfolge):
Dr. Tobias Krammerbauer (Bürgermeister)
Ansgar Gernsbeck (1. ehrenamtliche OB-Stellvertreter)
Achim Schick (Rechtsamtsleiter)
Beisitzer / Beisitzerinnen:
CDU
Cornelia Geiger-Markowsky
Stellvertretung: Dr. Alexander Stummvoll
Bündnis 90/Die Grünen
Sabine Iding-Dihlmann
Stellvertretung: Jürgen Louis
FBB
Prof. Dr. Heinrich Ließen
Stellvertretung: Rainer Lauerhaß
SPD
Andreas Schulmeister
Stellvertretung: Kurt Liebenstein
AfD
Kurt Hermann
Stellvertretung: Melanie Zimny
FW
Ulrike Kraus
Stellvertretung: Guido Heite
FDP
Rolf Pilarski
Stellvertretung: Hans Schindler
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