Gerichtsverhandlung
FC Rastatt 04 und Stadt Rastatt suchen Verständigung – Gütetermin vor Verwaltungsgericht Karlsruhe

Rastatt, 22.01.2026, Bericht: Rathaus Die Ausrichtung von Verbandsspielen sei dem FC Rastatt 04 e.V. „in einer Nacht- und Nebelaktion von der Oberbürgermeisterin Monika Müller im Juli 2025 streitig gemacht“ worden, erklärte der Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker die Ausgangslage des Rechtsstreits mit dem Rastatter Rathaus aus der Sicht des Vereins. Nun soll es zu einem Güterichtertermin beim Verwaltungsgericht Karlsruhe kommen.
Die Rastatter Oberbürgermeister Monika Müller hatte dem FC Rastatt 04 e.V. mitgeteilt, dass «der Pachtvertrag mit dem FC Rastatt 04 e.V. für das Sportgelände auf dem Flursttlck Nr. 4336/13 endgültig gekündigt» werde und die Stadt Rastatt dem FC «als eigenständigem Verein keine Ersatzsportflache zur Verfügung» stellen werde. Dies habe der Gemeinderat der Stadt Rastatt in nichtöffentlicher Sitzung am 17. Juli 2025 beschlossen. Das Gelände am Münchfeldsee in Rastatt wird für den geplanten Neubau eines Zentralklinikums benötigt. Der Verein sah sich vor die Wahl gestellt, «entweder mit dem Rastatter SC/DJK 2013 e.V. zu fusionieren oder aber die Existenz des Vereins zu verlieren». Das Sportgelände im Münchfeld solle «in Teilen für die Nutzung eines fusionierten Vereins oder für eine Nutzung des Rastatter SC / DJK e.V` entwickelt werden», heißt es in dem Schreiben der Oberbürgermeisterin an den FC Rastatt. goodnews4.de berichtete.
Die Mitteilung von Klaus-Eckhard Walker vom 21. Januar 2026 im Wortlaut:
Rechtsanwalt Klaus-Eckhard Walker teilt in einer Mitteilung an die Presse namens und im Auftrag des Vorstandes des FC Rastatt 04 e.V. mit, dass sich die Parteien im Verwaltungsrechtsstreit des FC Rastatt 04 e.V. und der Großen Kreisstadt Rastatt auf einen Güterichtertermin am 02.02.2026 vor der Güterichterin verständigt haben.
Der Rastatter Traditionsverein FC Rastatt 04 e.V. richtet seit 1963 im Stadion im Münchfeld seine Verbandsspiele aus. Nach dem bisherigen Willen der Stadt Rastatt soll damit in absehbarer Zeit Schluss sein. Die Ausrichtung von Verbandsspielen wurde dem FC Rastatt 04 e.V. in einer Nacht- und Nebelaktion von der Oberbürgermeisterin Monika Müller im Juli 2025 streitig gemacht. Hiergegen wehrt sich in dem Verwaltungsrechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe der betroffene FC Rastatt 04 e.V.
Nach dem Willen von Gemeinderat und Oberbürgermeisterin Monika Müller soll der FC Rastatt 04 e.V. mit dem Rastatter RSC / DJK 2013 e.V. zwangsweise fusionieren. Ansonsten würden dem FC Rastatt 04 e.V. keine Spielflächen mehr zur Verfügung gestellt werden. Der FC Rastatt 04 e.V. sieht darin ein faktisches Vereinsverbot.
Noch im Januar 2025 hatten sich die Parteien – genau gesagt am 16.01.2025 - zusammen mit der städtischen Planungsfirma Astoc GmbH und allen weiteren Beteiligten auf eine Überplanung des Geländes im Münchfeld verständigt, wonach sowohl der FC Rastatt 04 e.V. wie auch im Falle einer Krankenhausansiedlung der RSC / DJK Rastatt 2013 e.V. im Münchfeld ausreichend Platz fänden, in Zukunft nebeneinander und selbständig dem Fußballsport nachgehen zu können.
Die Stadt Rastatt hat gleichwohl beschlossen, das Gelände im Münchfeld umzuplanen, wonach dem Bezirksligisten FC Rastatt 04 e.V. die Möglichkeit genommen würde, seinen Fußballsport überhaupt noch ausüben zu können.
Laut Erbpachtvertrag aus dem Jahr 2013 gehört dem FC Rastatt 04 e.V. noch bis ins Jahr 2043 das unmittelbar angrenzende Klubhaus mit Vereinsgaststätte.
Der Vorstand des FC Rastatt 04 e.V. sieht auch vor diesem Hintergrund aussichtsreiche Möglichkeiten für eine langfristige und dauerhafte Lösung, die allen Beteiligten zu ihrem Recht verhelfen könnten.
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